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Wer hat die Aufsicht uber Krankenhauser?

Wer hat die Aufsicht über Krankenhäuser?

Wenn Sie sich über Arbeits- und Behandlungsabläufe oder die Hygiene im Krankenhaus beschweren möchten, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Diese ist in der Regel das Gesundheits- beziehungsweise Sozialministerium des Bundeslandes, in welchem das Krankenhaus seinen Sitz hat.

Wem unterstehen Krankenhäuser?

Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft wurden im Jahr 2015 von 1.956 Kliniken in Deutschland 29,5 \% von öffentlichen Trägern, 34,7 \% von freigemeinnützigen Trägern und 35,8 \% von privaten Unternehmen betrieben.

Wie wenden sie sich an das betroffene Krankenhaus?

Fassen Sie sich ein Herz und wenden Sie sich direkt an das betroffene Krankenhaus. Dort gibt es in der Regel ein Beschwerdemanagement oder einen Patientenfürsprecher, der Sie in Ihrem Anliegen unterstützt. Patientensprecher sind ehrenamtlich und vor allem krankenhausunabhängig! Behandlungsfehler: Was tun?

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Wie halten sie Sprechstunden in der Klinik ab?

Sie halten Sprechstunden in vom Krankenhaus zur Verfügung gestellten oder auch außerhalb der Klinik gelegenen geeigneten Räumlichkeiten ab, auf die die Patienten aufmerksam gemacht werden.

Was gilt für Beschwerden?

Gerade für Beschwerden gilt: erst durchatmen, beruhigen und dann formulieren. Definieren Sie in Gedanken zuerst Ihr Ziel! Überlegen Sie dann, welche Wege zu diesem Ziel führen können! Dann wird Ihr Brief vielleicht so, dass er den Empfänger nicht nur provoziert, sondern tatsächlich etwas bewirkt.

Wie können Patientenfürsprecher ihren Zugang zu allen Stationen gewähren?

Patientenfürsprecher können sich im Auftrag des Patienten jederzeit unmittelbar an die Krankenhausleitung, den Krankenhausträger und die zuständigen Behörden wenden. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den Patientenfürsprechern freien Zugang zu allen Stationen zu gewähren.