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Wer ist verantwortlich fur die Einhaltung der Arbeitszeit?

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitszeit?

Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, dass die vom ArbZG zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 und § 23 ArbZG genannten Bußgeld- und Strafvorschriften sich an den Arbeitgeber richten.

Wann muss ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sein?

Ohne Zeiterfassung ist für die große Mehrzahl der Beschäftigten der Zeitpunkt des Erscheinens am Arbeitsplatz der eigentliche Arbeitsbeginn. Sinngemäß gilt Entsprechendes für das Arbeitsende.

Wie hoch darf die maximale Arbeitszeit anfallen?

Grundsätzlich beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit 10 Stunden, pro Woche darf maximal eine Arbeitszeit von 50 Stunden anfallen. In Ausnahmefällen kann die maximale Arbeitszeit allerdings noch erhöht werden. Das ist beispielsweise der Fall bei: Schichtarbeit: die maximale Arbeitszeit kann auf 12 Stunden/Tag bzw.

Wie hoch ist die tägliche Arbeitszeit in ihrem Unternehmen?

Auf den Monat hochgerechnet bedeutet das, dass ein Arbeitnehmer 208,8 Stunden pro Monat arbeiten darf (48 Stunden x Wochenfaktor 4,35). In Ausnahmefällen können Sie in Ihrem Unternehmen die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Tag verlängern. Somit ist kurzfristig eine Wochenarbeitszeit von maximal 60 Stunden möglich.

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Wie lange darf die Normalarbeitszeit ausgeglichen werden?

Diese müssen innerhalb von vier Monaten wieder entsprechend ausgeglichen werden. Auf Dauer darf in der Regel die Normalarbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Im Rahmen verschiedener flexibler Arbeitszeitmodelle ist eine Ausweitung der Normalarbeitszeit grundsätzlich möglich.

Wie viele Stunden brauchen sie für eine Normalarbeitszeit in Österreich?

Diese müssen Sie Ihren Mitarbeitern entweder durch einen Zuschlag von 50\% oder durch Zeitausgleich abgelten. Überstunden müssen zudem immer einen besonderen Grund haben, sie dürfen nicht die Regel sein. Die Normalarbeitszeit in Österreich ist mit acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche festgelegt. Ruhepausen sind hier nicht mit eingerechnet.