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Wer muss die Elektroprufung machen?

Wer muss die Elektroprüfung machen?

Die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 muss durch eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft durchgeführt werden. Hierbei sind geeignete Mess- und Prüfgeräte zu verwenden.

Wer legt Prüffristen fest?

Die Prüffristen legt der Unternehmer an Hand seiner Gefährdungsbeurteilung fest. „Das maximale Prüfintervall für ortsfeste Betriebsmittel legt die DGUV V3 auf vier Jahre fest. Die Prüfungen aller Betriebsmittel müssen zwingend von einer geschulten Elektrofachkraft durchgeführt werden“, so Varelmann.

Für wen gilt DGUV?

Jedes Unternehmen, dessen Mitarbeiter in einem der Berufsverbände versichert sind, muss die DGUV V3 sowie die entsprechenden spezifischen Umsetzungsanweisungen einhalten. Für Unternehmen, deren Mitarbeiter bei einer staatlichen Unfallversicherungsagentur versichert sind, gilt DGUV Vorschrift 4.

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Wer darf eine Überprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 durchführen?

Der Gesetzgeber spricht hier speziell von zwei Personengruppen: den befähigten Personen sowie von Elektrofachpersonal. Eine befähigte Person muss über eine Berufsausbildung verfügen, oder einen Kurs belegt haben, der sie zu der Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3 befähigt.

Wer darf Geräte prüfen?

In § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen darf. Welche Voraussetzungen dabei genau erfüllt sein müssen, wird in den TRBS 1203 geregelt.

Wann werden wiederkehrende Prüfungen durch den Prüfer durchgeführt?

Wann die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen durch den Prüfer stattfinden, hängt laut der DIN EN von der Art der Attraktion ab. Die Prüfintervalle und Prüfinhalte sind durch die sicherheits DIN EN 13814 Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks vorgegeben (alte Vorgabe war die DIN 4112).

Wie lange sind die Ergebnisse der Prüfungen aufzubewahren?

Die Ergebnisse der Prüfungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Bei Verwendung des Arbeitsmittels außerhalb des Unternehmens ist der Nachweis über die letzte Prüfung beizufügen.

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Wie lange muss der Prüftechniker die Geräte prüfen?

So müssen stark beanspruchte Geräte alle sechs Monate, weniger beanspruchte und potenziell ungefährlichere Geräte nur alle 24 Monate geprüft werden. Bei der Prüfung untersucht der Prüftechniker den Zustand der Verschleißteile und der sicherheitsrelevanten Bauteile.

Was sind die Prüfungen für Firmenfahrzeuge geregelt?

Übersicht der UVV Prüfung von Firmenwagen Die UVV Prüfungen für Firmenfahrzeuge sind in der DGUV Vorschrift 70 geregelt. Ausgenommen sind z. B. maschinell betriebene Fahrzeuge, die eine Spitzengeschwindigkeit von weniger als 8 Stundenkilometer erreichen wie Straßenwalzen oder Bagger.