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Wer sind die Vertragspartner bei einem Darlehensvertrag?

Wer sind die Vertragspartner bei einem Darlehensvertrag?

Ein Darlehensvertrag gilt ab dem Zeitpunkt, an dem beide Vertragsparteien – also Kreditgeber und Kreditnehmer – mit der eigenen Unterschrift den vorher festgelegten Vertragsinhalten zustimmen. Ein Darlehensvertrag muss immer schriftlich festgehalten werden, mündliche Vereinbarungen haben keine Rechtsgültigkeit.

Was bedeutet Mitdarlehensnehmer?

Der Mitdarlehensnehmer haftet mit dem Schuldner gesamtschuldnerisch für die Zahlung der fälligen Raten, für den Kredit. Ein Gesamtschuldner ist derjenige, der gemeinsam mit einer anderen Person ( dem eigentlichen Schuldner) für die gleiche Schuld einzustehen hat.

Was ist ein Kreditgeber?

Diese Kreditgeber vergeben günstige Kredite an alle Kreditnehmer. Ganz allgemein ist ein Kreditgeber entweder eine natürliche oder auch eine juristische Person, die einem Kreditnehmer einen Kredit gewährt. In der gesetzlichen Definition des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Begriff Darlehensgeber verwendet.

Was ist ein Kreditnehmer?

Ein Kreditnehmer ist ein Person (juristisch oder natürlich) die sich von einer anderen juristischen oder natürliche Person eine bestimmte Geldsumme in Form eines Kredites leiht. Die Kreditnehmende PErson verpflichtet sich gegenüber der Kreditgebenden Person das Darlehen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wieder zurückzuzahlen.

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Was sind die Pflichten des Kreditnehmers?

Pflichten des Kreditnehmers. Der Kreditnehmer verpflichtet sich vor allem zur Rückzahlung des Kreditbetrags und der anfallenden Zinsen zu den vereinbarten Zahlungsterminen, aber auch zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse während der gesamten Dauer des Kreditverhältnisses.

Was verlangen gewerbliche Kreditgeber von ihren Kreditnehmern?

Je nach Art des Kreditvertrages und der gewährten Kreditsumme verlangen gewerbliche Kreditgeber von ihren Kreditnehmern oft über das Einkommen und Vermögen hinausgehende Sicherheiten, bei einem Autokauf etwa die Sicherungsübereignung des Fahrzeuges und bei einem Immobilienkredit die Eintragung eines Grundrechtes.