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Wer unterschreibt Abnahmeprotokoll?

Wer unterschreibt Abnahmeprotokoll?

Ihr Auftraggeber muss das Abnahmeprotokoll aufstellen und unterschreiben. Weigert sich der Auftragnehmer, das Protokoll zu unterschreiben, stellen Sie ihm die Abnahmebescheinigung einfach zu. Das gilt übrigens auch für die förmliche Abnahme.

Wer führt das Abnahmeprotokoll?

Wer das Abnahmeprotokoll schreibt, ist rechtlich nicht vorgegeben. Bei der Bauabnahme begutachten üblicherweise alle Beteiligten – also Bauherr, Bauunternehmer, Bauleiter und gegebenenfalls ein Baugutachter – bei einer gemeinsamen Begehung das fertige Haus beziehungsweise die vereinbarten Bauleistungen.

Was sind die Vorschriften für einen Bauvertrag?

Als „Bauvertrag“ bezeichnet man lediglich ein Dokument, das ein Bauvorhaben definiert. Die rechtliche Grundlage dafür schaffen zwei verschiedene gesetzliche Regelwerke: die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung ( VOB) die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ( §§ 631 ff. BGB) für einen Werkvertrag

Was ist ein vorformulierter Bauvertrag?

Einen vorformulierten Bauvertrag, den Sie sich als Vorlage aus dem Internet ziehen könne, gibt es nicht. Als „Bauvertrag“ bezeichnet man lediglich ein Dokument, das ein Bauvorhaben definiert. Die rechtliche Grundlage dafür schaffen zwei verschiedene gesetzliche Regelwerke: die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung ( VOB)

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Was passiert beim Abschluss eines Bauvertrags?

Die Erfahrung zeigt, dass im Rahmen des Abschlusses eines Bauvertrags in keinem Bereich so viele folgenschwere Fehler gemacht werden wie bei der Definition des Bausolls. Läuft hier etwas falsch, so führt dies auf der Baustelle nicht nur zu finanziellen Streitigkeiten, sondern vor allem auch zu einer Verzögerung der Fertigstellung.

Wann liegt eine Bauverzögerung vor?

Eine Bauverzögerung liegt nach dem Gesetz immer dann vor, wenn der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt. Insofern ist erforderlich, dass innerhalb des Bauvertrages feste Termine vereinbart sind. Nur wenn dies der Fall ist, kann grundsätzlich von einer rechtlichen Bauverzögerung gesprochen werden.