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Wer verhängt Disziplinarmaßnahmen?
Einfache Disziplinarmaßnahmen dürfen von den Disziplinarvorgesetzten und den Truppendienstgerichten im Rahmen von gerichtlichen Disziplinarverfahren, gerichtliche Disziplinarmaßnahmen nur von den Truppendienstgerichten verhängt werden.
Wann kann ein Beamter suspendiert werden?
Die Suspendierung wird durch die oberste Dienstbehörde eines Beamten bei oder nach der Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen, wenn der Verdacht eines sehr schweren Dienstvergehens besteht, das nach Beurteilung der Sachlage voraussichtlich zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses führen wird.
Wie ist die Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen?
Bei Beamten ist die Disziplinarmaßnahme ist nach der Schwere des Dienstvergehens zu bemessen und das Persönlichkeitsbild des Beamten angemessen zu berücksichtigen. Ferner soll berücksichtigt werden, in welchem Umfang der Beamte das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit beeinträchtigt hat.
Wie ist die Einleitung des Disziplinarverfahrens geregelt?
Der Beamte bzw. Soldat ist über die Einleitung des Disziplinarverfahrens gemäß § 20 BDG bzw. § 32 Abs. 4 SG unverzüglich zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts möglich ist. In Deutschland ist das formelle Disziplinarrecht für Bundesbeamte im BDG, für Soldaten in der Wehrdisziplinarordnung (WDO) geregelt.
Welche Formen vergibt der Lizenzgeber?
Hierbei lassen sich vier grundsätzliche Formen unterscheiden: Der Lizenzgeber vergibt eine ausschließliche Lizenz und räumt damit dem Lizenznehmer das Recht ein, die Marke als einziger zu nutzen. Selbst der Markeninhaber selbst kann in diesem Fall die Lizenz nicht weiternutzen.
Wie unterscheiden sich Lizenzen von anderen Unternehmen?
Lizenzen lassen sich zum einen danach unterscheiden, wie umfangreich sie vergeben werden, zum anderen aber auch danach, welche Art von Lizenz vergeben wird. Lassen Sie uns dies genauer unter die Lupe nehmen. Beim Umfang geht es darum, inwiefern sich der Lizenznehmer die Nutzung der Marke mit anderen Unternehmen teilen muss.