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Wie bekomme ich das Umgangsrecht?

Wie bekomme ich das Umgangsrecht?

Beantragen Sie die Regelung des Umgangs bei Gericht schriftlich. Das Gericht leitet Ihren Antrag dem anderen Elternteil und dem Jugendamt mit der Bitte um Stellungnahme zu. Sobald diese vorliegen, erhalten Sie Kopien. Den Antrag kann jede zum Umgang berechtigte Person stellen.

Wer trägt die Kosten Familiengericht?

Grundsätzlich werden die Kosten für den Sorgerechtsstreit zwischen den beiden Elternteilen geteilt. Praktisch bedeutet das, dass jeder Elternteil die Kosten für den eigenen Anwalt übernimmt und jeweils die Hälfte der Kosten für das Gericht.

Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?

Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.

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Wann wird der Antrag an das Amtsgericht geschickt?

Zunächst wird der begehrte Antrag an das zuständige Amtsgericht per Post geschickt. Dort wird das entsprechende Verfahren eröffnet, ein Aktenzeichen vergeben und alle übrigen Beteiligten werden informiert und in der Regel um Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist, meist vierzehn Tage, gebeten.

Wie zahlt man Gerichtskosten im Familienrecht?

Das spiegelt sich bereits deutlich in der üblichen hälftigen Aufteilung der Gerichtskosten – in anderen Rechtsgebieten zahlt derjenige, der das Verfahren “verursacht” hat, also notwendig gemacht hat. Nicht so im Familienrecht, hier werden – einzelne, seltene Sonderfälle außen vor – die Gerichtskosten unter den Parteien aufgeteilt.

Ist das Mitbringen eines Familienmitglieds möglich?

Auch das Mitbringen eines Familienmitglieds, des neuen Partners oder eines Freundes ist nicht möglich und wird in aller Regel vom Richter/von der Richterin abgelehnt werden. Außer einem Anwalt wäre ansonsten lediglich noch das Mitbringen eines Beistandes möglich (vgl.