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Wie berechnet man die Hohe der Erwerbsminderungsrente?

Wie berechnet man die Höhe der Erwerbsminderungsrente?

Abhängig davon ist der für die Berechnung der Rentenhöhe maßgebende Rentenwert. Der entsprechende aktuelle Rentenwert wird mit den bisherigen und hochgerechneten künftigen Entgeltpunkten, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor multipliziert, um die monatliche Erwerbsminderungsrente zu berechnen.

Kann man bei voller Erwerbsminderung dazuverdienen?

Auch wer nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann und damit voll erwerbsgemindert ist, darf sich etwas dazu verdienen. In diesem Fall ist die Berechnung denkbar einfach: Pro Kalenderjahr sind 6.300 Euro erlaubt (Stand: Februar 2020).

Wie wird die Invalidität berechnet?

Die Prozentzahl der Invalidität berechnet sich dann anhand eines medizinischen Gutachtens, das von einem Arzt angefertigt wird. Stellt dieser fest, dass der Arm zu 20 \% beeinträchtigt ist, werden laut ABU-Gliedertaxe 20 \% von 70 \% berechnet. Dies ergibt einen Invaliditätsgrad von 14 \%.

Wie lange muss die Invaliditätsleistung geltend gemacht werden?

Führt die Unfallverletzung der versicherten Person zu einer Invalidität, besteht ein Anspruch auf Invaliditätsleistung von der Unfallversicherung. Beim ADAC Unfallschutz muss die Invaliditätsleistung innerhalb von 18 Monaten (Produktlinie Basis) bzw. 24 Monaten (Produktlinie Exklusiv) nach dem Unfall geltend gemacht werden.

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Wie werden die Invaliditätsgrade ermittelt?

Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Erleidet ein Betroffener beispielsweise den Verlust eines Daumens sowie eines anderen Fingers addieren sich die Prozentsätze. Der Daumen wird mit 45 \% berechnet, der Zeigefinger wiederrum mit 30 \%.

Was ist die Invalidität bei einer Unfall­ver­sicherung?

Bei der Unfall­ver­siche­rung ist die Invali­dität von zentraler Bedeu­tung, also das Ausmaß, in dem dein Körper nach einem Unfall dauerhaft einge­schränkt ist. Dies wird durch den Invali­ditäts­grad in Prozent ausge­drückt.