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Wie bin ich in der Schwangerschaft versichert?

Wie bin ich in der Schwangerschaft versichert?

Dabei genießen gesetzlich Versicherte jedoch einen großen Vorteil: Sie sind im Mutterschutz beitragsfrei versichert – privat Versicherte müssen ihren Krankenkassenbeitrag weiterhin zahlen. Freiwillig und pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse erhalten im Mutterschutz das Mutterschaftsgeld.

Bin ich versichert wenn ich Elterngeld bekomme?

Wenn Sie neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen haben, müssen Sie keine Beiträge für Ihre Krankenversicherung bezahlen, während Sie Elterngeld bekommen. Beiträge müssen Sie nur zahlen, wenn Sie neben dem Elterngeld weitere Einnahmen haben – zum Beispiel weil Sie Teilzeit arbeiten.

Was übernimmt die BKK in der Schwangerschaft?

Schwangere Frauen erhalten einen Zuschuss von 120 Euro, wenn sie folgende Untersuchungen durchführen lassen: zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, B-Streptokokken-Test, Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln und Windpocken oder Toxoplasmosetest.

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Wie lange dürfen sie in der Schwangerschaft stehen?

Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat dürfen Sie nur noch vier Stunden täglich stehen und können für die restliche Zeit Ersatzarbeit im Sitzen verlangen. Ist dies nicht möglich, muss Sie der Arbeitgeber bei 80 Prozent des Lohns von der Arbeit freistellen.

Wann sollte man die Schwangerschaft verkünden?

Laut meinem Frauenarzt sollte man die Schwangerschaft erst in der 13. Schwangerschaftswoche verkünden, um sich selbst zu schützen. Enge Vertraute kann man schon früher einweihen und sagen, dass man ganz frisch schwanger ist.

Kann der Arbeitgeber die Arbeit als Schwangere nicht verrichten?

Nein, es sei denn, Sie können die zur Diskussion stehende Arbeit als Schwangere nicht verrichten (beispielsweise bei körperlich sehr anstrengender Arbeit oder bei Strahlenbelastung). Der Arbeitgeber darf Sie auch nicht nach Ihren Familienplänen fragen Vorstellungsgespräch Heikle Fragen , die sind Ihre Privatsache.

Ist es kein Entlassungsgrund für die Schwangerschaft?

Es ist aber kein Entlassungsgrund, wenn Sie die Schwangerschaft nicht melden. Gleichzeitig mit der Schwangerschaft müssen Sie Ihren Dienst­geber auch über den voraussichtlichen Geburtstermin informieren, denn ge­wisse Tätigkeiten sind ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft nur mehr be­schränkt erlaubt…

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https://www.youtube.com/watch?v=QJ7bfvpoizQ