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Wie breit muss eine Strasse mindestens sein?

Wie breit muss eine Strasse mindestens sein?

in Hauptgeschäftsstraßen: 5,00 m, bei anliegenden Radweg: 4,00 m. in örtlichen Geschäftsstraßen: 4,00 m, bei anliegendem Radweg: 3,00 m, (vgl. RASt, 5.1.2) und. an Straßen mit gemischter Wohn- und Geschäftsnutzung: 3,30 m (EFA, 3.2).

Wo ist das Parken verboten an?

vor Grundstücksein- und -ausfahrten. auf schmalen Straßen auch gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten. vor abgesenkten Bordsteinen. vor und hinter Bahnübergängen mit Andreaskreuz (innerorts besteht im 5-Meter-Bereich, außerorts im 50-Meter-Bereich das Parkverbot)

Ist das Parken vor Grundstückseinfahrten nicht erlaubt?

Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist nicht erlaubt. Das Parkverbot hat den Zweck, die Ein- und Ausfahrt zum Grundstück vor Behinderungen durch parkende Fahrzeuge zu schützen. Es genügt in der Regel, die Fahrbahn in der Breite einer normalen Toreinfahrt (etwa einer Breite von 3 Metern ) freizuhalten.

Ist das Halten und Parken auf Gehwegen erlaubt?

Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen.

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Ist ein eingeschränktes Parken in Spielstraßen zulässig?

Eingeschränktes Halteverbot in verkehrsberuhigten Bereichen. In verkehrsberuhigten Bereichen (zwischen Zeichen 325:1 und Zeichen 325.2), den sogenannten Spielstraßen, ist das Parken nur in entsprechend gekennzeichneten Flächen (Zeichen 314) zulässig. Für alle anderen Bereiche gilt ein Parkverbot.

Wie hoch ist der Abstand beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen?

Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen.