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Wie funktioniert die AG?

Wie funktioniert die AG?

Eine Aktiengesellschaft besteht aus drei verschiedenen Gremien, die weitestgehend unabhängig voneinander operieren, sich dabei aber trotzdem gegenseitig kontrollieren: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung (HV). Außerdem haben sie die Möglichkeit, Abschlussprüfer zu bestellen und berufen die Hauptversammlung ein.

Welche Organe einer AG kennt das Aktiengesetz?

Zu den Organen einer AG zählen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

Welches Organ einer AG kontrolliert den Vorstand?

Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand (§ 111 AktG) und vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich (§ 112 AktG). Die gesetzlichen Regelungen zum Aufsichtsrat enthalten die §§ 95–116 AktG.

Wie wird man eine AG?

Gründung. Die AG kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gegründet werden, die die Aktien gegen Einlagen übernehmen (§ 2 AktG). Der Gesellschaftsvertrag – die Satzung – muss notariell beurkundet werden.

Wie ist die Aktiengesellschaft rechtsfähig?

Wird die Gesellschaft schließlich in das Handelsregister eingetragen, existiert sie als AG und ist vollständig rechtsfähig. In einer Aktiengesellschaft ist die Aufgabenverteilung klar geregelt. Die Organe der Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

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Was ist eine Aktiengesellschaft?

Rechtsstellung: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit ( juristische Person ); für die Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 I AktG). Die Gesellschafter ( Aktionäre) sind i.d.R. mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt.

Ist das finanzielle Risiko für die Aktiengesellschaft begrenzt?

Bei der Vergabe von Aktien ist das finanzielle Risiko für die Aktionäre nur begrenzt, wenn es zu einer Insolvenz der Aktiengesellschaft kommt. Sie verlieren nur den Betrag, den sie für die Aktien aufgewendet haben. Die Aktiengesellschaft selbst kann sich mit der Vergabe von Aktien viel Eigenkapital beschaffen.

Kann die Aktiengesellschaft ein Aktienbuch führen?

Gibt die Aktiengesellschaft Namenaktien aus, muss sie ein Aktienbuch führen. Dies besagt Art. 686 Abs. 1 S.1 OR eindeutig: Die Gesellschaft führt über die Namenaktien ein Aktienbuch. Die Inhaberaktionäre und wirtschaftlich Berechtigte muss die Aktiengesellschaft hingegen in einem Verzeichnis (!) registrieren.