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Wie hoch ist ein rentenpunkt 2021?

Wie hoch ist ein rentenpunkt 2021?

Rentenwert der vergangenen Jahre

Jahr (jeweils ab 1. Juli) Rentenpunkt West Rentenpunkt Ost
2018 32,03 Euro 30,69 Euro
2019 33,05 Euro 31,89 Euro
2020 34,19 Euro 33,23 Euro
2021 34,19 Euro 33,47 Euro

Wie erfährt die rentenstelle vom Tod?

Rentenbezieher in Deutschland. Die Rentenversicherung erfährt durch den elektronischen Sterbedatenabgleich vom Tod eines Rentenbeziehers. Dieser findet zwischen den Standesämtern, den Meldebehörden und schließlich der Rentenversicherung statt.

Welche Behörden müssen im Todesfall zu informieren?

Sterbeurkunde

  • Standesamt.
  • Totenschein.
  • Personalausweis.
  • Geburts-/ Heiratsurkunde.
  • Scheidungsurteil.
  • Sterbeurkunde Ehepartner.
  • Bankkonten.

Wird das Sterbevierteljahr auf die Witwenrente angerechnet?

Auf das Sterbevierteljahr wird ein Vorschuss gezahlt, wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Auf das Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers nicht angerechnet.

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Welche Rente hat der Ehepartner vor dem Tode gezahlt?

Diese beträgt 25 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt hätte, und wird für maximal zwei Jahre gezahlt. Auch hier gilt: Stirbt der Partner vor dem 65.

Welche Ehepartner haben Anspruch auf eine Waisenrente?

Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Kinder und Jugendliche können eine Waisenrente beantragen, je nach Stand ihrer Ausbildung auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Und an Geschiedene mit Kindern kann eine Erziehungsrente gezahlt werden.

Was ist eine Hinterbliebenenrente?

Zu den gängigsten Leistungen für Hinterbliebene zählen: Eine Hinterbliebenenrente ist eine monatliche Geldleistung an die nächsten Angehörigen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Rente, die der oder die Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte.

Ist der verstorbene Ehepartner verheiratet oder getrennt?

Der verstorbene Ehepartner hat die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen. Sie waren bis zum Tod des Partners mit diesem verheiratet oder führten mit ihm eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Ob Sie dabei wirklich zusammen oder getrennt lebten, spielt keine Rolle.

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