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Wie ist der telemedizinische Service erreichbar?

Wie ist der telemedizinische Service erreichbar?

Der telemedizinische Service ist unabhängig von Praxis-Öffnungszeiten 24/7 verfügbar und von überall zu erreichen. Über die TeleClinic können Sie eine Krankschreibung bequem von Zuhause aus erhalten. Die Ärztinnen und Ärzte der TeleClinic stellen Ihnen diese nach einem Video-Gespräch aus.

Kann der Arzt patientenbezogene Daten übermittelt werden?

“Übermittelt der Arzt patientenbezogene Daten über ein öffentliches Datennetz (Internet), so ist sicherzustellen, dass der Zugriff Unbefugter auf die Dokumente ausgeschlossen ist. Die zu übermittelnden Daten sollten daher durch ein hinreichend sicheres Verfahren verschlüsselt werden (…).”

Welche Inhalte sind auf der Website der Arztpraxis auffindbar?

Inhalte zur Praxisorganisation, die eventuell auch auf der Website der Arztpraxis auffindbar sind, Terminerinnerungen oder reine Terminvereinbarungen sind unproblematisch. Allerdings: Terminvereinbarungen, aus denen der Grund des Arztbesuches hervorgeht, sind vertraulich und dürfen daher nicht per E-Mail versendet werden.

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Wie hoch ist die Gebühr für eine Arztkonsultation in Teleclinic?

Alternativ können Sie Teleclinic selbstverständlich auch als Selbstzahler verwenden. Die Kosten für eine Arztkonsultation werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und sind abhängig von der erbrachten Leistung. Ein Arztgespräch inklusive Arztbrief, AU und Rezept beläuft sich dadurch beispielsweise auf 37,54 €.

Wie wird die Verbindung mit dem Arzt hergestellt?

Die Verbindung mit dem Arzt wird sofort hergestellt, sobald dieser ebenfalls der Online-Sprechstunde beigetreten ist. Im Gespräch nimmt sich der Arzt für Ihr Anliegen so lange Zeit bis alle wichtigen Fragen geklärt sind und stellt Ihnen im Anschluss alle wichtigen Dokumente in der App aus.

Wie kann der Arzt Arzneimittel verordnen?

Grundsätzlich ist der Arzt auch zu seiner eigenen Sicherheit angehalten, Arzneimittel für diejenigen Indikationen in den empfohlenen Einzel- und Tagesdosen zu verordnen, wie sie beispielsweise in den zulassungsrelevanten Fachinformationen beziehungsweise in der Roten oder Gelben Liste angeführt sind.

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