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Wie ist die Rechtslage wenn keine Einwilligung der Eltern vorliegt?

Wie ist die Rechtslage wenn keine Einwilligung der Eltern vorliegt?

Nach § 106 BGB sind Minderjährige, die zwischen sieben und siebzehn Jahren alt sind, beschränkt geschäftsfähig. Das heißt im Klartext, dass sie durchaus wirksam Verträge schließen können, wenn ihre Eltern es erlauben (bei Geschäftsunfähigen gibt es dagegen nicht einmal eine Zustimmungsmöglichkeit der Eltern!).

Wer darf Geschäftsfähigkeit feststellen?

Ein Gericht kann eine Geschäftsunfähigkeit nur auf Grund eines Sachverständigengutachtens feststellen. Eine Privatperson bzw. sein Rechtsanwalt kann auch ein Gutachten zur Geschäftsfähigkeit anfertigen lassen.

Was ist ein Vertrag zwischen 2 Personen?

Ein Vertrag ist eine Abmachung zwischen mindestens 2 Personen. Damit es ein Vertrag ist, müssen beide das Gleiche wollen. Wenn ich zum Beispiel ein Buch kaufe, dann ist das ein Kaufvertrag. Ich will das Buch haben und kann dafür 15€ zahlen. Die Verkäuferin will 15€ haben.

Wie kann man einen Vertrag aufschreiben?

Damit ein Vertrag existiert, muss man das nicht unbedingt aufschreiben. Es gibt nicht nur schriftliche Verträge mit einer Unterschrift. Man kann auch mündlich einen Vertrag abschließen. Man kann den Vertrag auch durch Zeichen abschließen. Die meisten Verträge, die wir jeden Tag machen, sind keine schriftlichen Verträge.

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Wie muss man einen Vertrag machen?

Damit man einen Vertrag machen darf, muss man dazu in der Lage sein. Das heißt Geschäftsfähigkeit. Man muss in der Lage sein sich selbst rechtlich zu verpflichten. Im Gesetz steht, wer geschäftsfähig ist. Grundsätzlich haben alle (erwachsenen) Personen die Geschäftsfähigkeit.

Wie kommt der Vertrag zustande?

Jeder Vertrag, ob Kauf-, Werk- oder Mietvertrag, kommt durch Will­ens­ei­ni­g­ung der Vertragspartner über die wesentlichen Vertragspunkte (Ware, Preis) zu Stande. Ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlungen ab­ge­schlossen wurde, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für die Gültigkeit des Vertrages unbedeutend.