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Wie kann man das Patent gegen Nachahmer verteidigen?

Wie kann man das Patent gegen Nachahmer verteidigen?

Ihnen als Patentinhaber obliegt es, das erteilte Patent gegen Nachahmer zu verteidigen. Werden Sie so früh wie möglich aktiv. Machen Sie den Patentverletzern die Arbeit so schwer wie möglich.

Wann können sie Einspruch gegen das Patent erheben?

Dagegen können Sie entweder Einspruch oder Nichtigkeitsklage erheben. Innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung können Sie Einspruch ( § 59 Abs. 1 S. 1 PatG) gegen das Patent. Mit dem Einspruch lassen sich Gründe anführen, die gegen eine rechtmäßige Erteilung des Patents sprechen.

Welche Möglichkeiten haben sie zur Durchsetzung ihres Patentrechts?

Zur Durchsetzung Ihres Patentrechts haben Sie unter anderem folgende Möglichkeiten: Patentverletzungsklage, einstweilige Verfügung und/oder Antrag auf Grenzbeschlagnahme. Darüber hinaus kann eine Patentverletzung unter Umständen strafbar sein.

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Wie können sie ein Patentverletzungsverfahren geltend machen?

Im Patentverletzungsverfahren können Sie beispielsweise folgende Ansprüche geltend machen: Ein Klageverfahren kann oft einige Zeit in Anspruch nehmen. Parallel dazu bietet eine einstweilige Verfügung vorläufigen Rechtsschutz.

Wann ist die Voraussetzung für eine Pflichtverteidigung zu bestellen?

Liegen die Voraussetzung für eine Beiordnung als Pflichtverteidiger vor, ist der Verteidiger spätestens dann zu bestellen, wenn dem Angeklagten die Anklage vom Gericht zugestellt wird und das „Zwischenverfahren“ eröffnet wird.

Was ist die Pflichtverteidigung?

Die Pflichtverteidigung ist eine Ausgestaltung des Rechtsstaatsprinzips. Mit dem Institut der Pflichtverteidigung soll ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, das Interesse des Rechtsstaats an einem ordnungsgemäßen Strafverfahren und einer wirksamen Verteidigung Rechnung getragen werden.

Wann ist ein Pflichtverteidiger beizuordnen?

Danach ist ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird;

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