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Wie krankenversichert nach Trennung?

Wie krankenversichert nach Trennung?

Eine Trennung führt noch nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Mit der Scheidung endet die Familienversicherung automatisch. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ehegatte freiwilliges Mitglied der bisherigen Krankenkasse und hat eigene Beiträge zu zahlen. Es besteht jedoch eine Austrittsoption.

Wann erlischt die Familienversicherung?

Kinder können bis zu ihrem 18. Geburtstag familienversichert sein. Wenn sie noch nicht berufstätig sind, bis zu ihrem 23. Geburtstag.

Welche Versicherung braucht man bei Scheidung?

Der Ehe-Rechtsschutz deckt die Kosten ab, die bei Scheidung oder Scheidungsfolgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder dem Streit über Sorgerecht, Ehewohnung oder Hausrat anfallen. Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner, so dass jeder Ehegatte versichert ist.

Welche Form der Krankenversicherung gibt es für Ehepartner?

Ehepartner sind meist wie der Partner, also privat ( PKV) oder gesetzlich ( GKV ), versichert. Welche Form der Krankenversicherung sich für Sie als Hausfrau oder Hausmann anbietet – gesetzlich oder privat – hängt einerseits von Ihrem Einkommen ab und richtet sich andererseits nach dem Beruf Ihres Ehepartners.

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Wie können sie sich über ihren Ehepartner mitversichern?

Sie können sich über Ihren Ehepartner mitversichern, wenn Ihr monatliches Einkommen unter 450 Euro liegt und Ihr Partner Mitglied in einer Krankenkasse ist. So haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen. In der Familienversicherung können auch Ihre Kinder bis zum 18.

Was gibt es über die Krankenversicherung bei Trennung und Scheidung?

Wissenswertes über die Krankenversicherung bei Trennung und Scheidung Kommt es zur Trennung und womöglich anschließender Scheidung der Ehegatten, ergeben sich teilweise Änderungen über die bestehende Krankenversicherung. Eine Familienversicherung beispielsweise erlischt im Falle einer Scheidung und kann auch schon nach der Trennung erlöschen.

Wann erlischt die Familienversicherung für den Ehegatten?

Dann erlischt sie für den Ehegatten automatisch. Für Kinder kann die Familienversicherung hingegen bestehen bleiben. Mit Rechtskraft muss der mitversicherte Ehegatte sich selbst versichern, kann dabei jedoch in derselben Krankenversicherung bleiben, wenn er dies innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft beantragt.

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