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Wie lange dauert es bis ein Patent erteilt wird?

Wie lange dauert es bis ein Patent erteilt wird?

Das Erteilungsverfahren für deutsche Patente sieht eine inhaltliche Prüfung der Erfindung vor. Im Schnitt dauert das Erteilungsverfahren drei Jahre, sofern keine Anträge auf Verlängerung der Fristen gestellt werden.

Wie lange dauert Patentanmeldung?

Die eingereichten Unterlagen werden beim DPMA umfassend geprüft. Aus diesem Grund sollten Sie für das gesamte Verfahren, im Rahmen dessen Sie ein Patent anmelden, eine Dauer von durchschnittlich drei Jahren einkalkulieren.

Wo meldet man das Patent an?

In Deutschland erfolgt die Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt – kurz DPMA in München. Ihr Patent anmelden können Sie aber auch persönlich in den Dienststellen München, Berlin oder Jena. Dort reichen Sie den Antrag für das Patent mit allen Unterlagen ein. Hier finden Sie den Kontakt zum Patentamt.

Wie kann eine Patentanmeldung erteilt werden?

Nach der erfolgreichen Prüfung der Patentanmeldung kann ein Patent erteilt werden. Analog zur Offenlegung erfolgt die Bekanntmachung der Erteilung im entsprechenden Teil des Patentblattes. Sie ist nun auch in den Datenbanken DEPATISnet und DPMAregister recherchierbar.

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Wie ist die Kennzeichnung von Patentdokumenten erforderlich?

Zur eindeutigen Kennzeichnung der verschiedenen Arten von Patentdokumenten, z.B. Offenlegungsschriften, Patentschriften und Gebrauchsmusterschriften, hat die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die Verwendung von Schriftenartencodes gemäß WIPO-Standard ST.16 empfohlen.

Wann findet die Veröffentlichung der Patente statt?

Die Veröffentlichung findet 18 Monate nach dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag statt. Diese Patent-Anmeldungen werden mit einem „A“ gekennzeichnet. Erteilte Patente werden ebenfalls veröffentlicht. Die erteilten Patente werden mit einem „B“ gekennzeichnet.

Wie lange bleibt die Patentanmeldung geheim?

Ihre Patentanmeldung bleibt 18 Monate lang geheim, danach wird sie offen gelegt, das heißt veröffentlicht. In der Datenbank DPMAregister erscheint ein Hinweis auf Publikation der so genannten Offenlegungsschrift. Diese können Sie dort ab dem ersten Publikationstag einsehen.