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Wie lange geht ein Patent?

Wie lange geht ein Patent?

Erfindung ist 20 Jahre geschützt Mit der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt entsteht das Schutz- und Verbotsrecht des Patentinhabers. Ein erteiltes Patent wirkt maximal zwanzig Jahre lang, die mit dem Tag nach der Anmeldung beginnen.

Wann wird ein Patent offengelegt?

Unabhängig von dem Verfahrensstand wird nach 18 Monaten (bezogen auf den Anmelde- oder Prioritätstag) die Patentanmeldung offen gelegt, § 31 Abs. 2 Nr. 2 PatG. Von diesem Zeitpunkt der Offenlegung an kann die Benutzung der Erfindung durch Dritte Entschädigungsansprüche zugunsten des Anmelders auslösen.

Wie teuer wird ein Patent anmelden?

Wie teuer das wird, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Möchten Sie ein Patent anmelden, entstehen dabei Kosten. Diese setzen sich aus der Anmeldegebühr und den Kosten für das Prüfungsverfahren zusammen. Für die elektronische Anmeldung fallen mindestens 40 Euro an, wohingegen die Anmeldung in Papierform mindestens mit 60 Euro zu Buche

Wie hoch sind die Gebühren für ein europäisches Patent?

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Als Anhaltspunkt: Bei einem Patent belaufen sich die Gebühren bis zur Erteilung momentan im Schnitt auf 6 100EUR (oder 5 875EUR, wenn die europäische Anmeldung online eingereicht wird). Nach der Erteilung geht das europäische Patent in die Zuständigkeit der benannten Vertragsstaaten über.

Wie kann eine Patentanmeldung erteilt werden?

Nach der erfolgreichen Prüfung der Patentanmeldung kann ein Patent erteilt werden. Analog zur Offenlegung erfolgt die Bekanntmachung der Erteilung im entsprechenden Teil des Patentblattes. Sie ist nun auch in den Datenbanken DEPATISnet und DPMAregister recherchierbar.

Wie kann ich Einwendungen gegen die europäische Patentanmeldung erheben?

In Verfahren vor dem Europäischen Patentamt kann nach der Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung jeder Dritte Einwendungen gegen die Patentierbarkeit der Erfindung erheben, auf die sich die Anmeldung oder das erteilte Patent bezieht. Die Einwendungen sind schriftlich auf Deutsch, Englisch oder Französisch einzureichen und zu begründen.