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Wie lange kann Elterngeld beantragt werden?

Wie lange kann Elterngeld beantragt werden?

Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate bekommen. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man „Partnermonate“.

Kann ich Elternzeit verschieben?

Die Elternzeit ist eine Zeit, in der sich Arbeitnehmer unbezahlt von ihrer Beschäftigung freistellen lassen können, um ihr Kind zu betreuen. Bis zu 24 Monate dieser Zeit können jedoch auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – allerdings nicht über das Alter von acht Jahren des Kindes hinaus.

Was ändert sich ab 1 September 2021?

September 2021 gelten in Deutschland dank der Elterngeldreform neue Regelungen. Besonders für Eltern, die neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, enthält das Gesetz zahlreiche Verbesserungen. Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben.

Wie muss das Elterngeld beantragt werden?

Das Elterngeld ist Ländersache und muss deshalb in dem Bundesland beantragt werden, in dem du lebst. Der Elterngeldantrag in NRW (Nordrhein-Westfalen) muss bei der zuständigen Kreisverwaltung oder der Verwaltung der kreisfreien Städte eingereicht werden.

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Wie lang ist der Bezugszeitraum bei einem Elternteil?

Wird daneben von der Möglichkeit des (Partnerschafts-)Bonus Gebrauch gemacht, erweitert sich die längst mögliche Bezugsdauer bei einem Elternteil auf bis zu 28 Monate, bei Paaren und bei Alleinerziehenden auf bis zu 32 Monate. Für Geburten ab 01.09.2021 ist der maximale Bezugszeitraum bis zum 32.

Wie genügt eine Einkommensminderung bei einem Elternteil?

Es genügt eine zweimonatige Einkommensminderung bei einem der Elternteile. In vielen Fällen bezieht die Mutter nach der Geburt für zwei Monate Mutterschaftsgeld. Wenn sie vor der Geburt erwerbstätig war, liegt die Einkommensminderung bereits aufgrund des Mutterschaftsgeldbezuges vor.

Was ist das Elterngeld für ein zweites Kind?

Elterngeld: Bekommen Sie nach der Elternzeit ein zweites Kind, steht Ihnen der Mindestsatz von 300 Euro zu. Grundsätzlich wird das Elterngeld für die Lebensmonate des Kindes und nicht für Kalendermonate gezahlt.