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Wie lange mussen zahnarztliche Modelle aufbewahrt werden?

Wie lange müssen zahnärztliche Modelle aufbewahrt werden?

Nach den Bestimmungen von § 12 der Musterberufsordnung für Zahnärzte (MBO-Z) ist der Zahnarzt verpflichtet, Befunde und Behandlungsmaßnahmen chronologisch und für jeden Patienten getrennt zu dokumentieren (zahnärzt- liche Dokumentation) und mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behand- lung aufzubewahren, soweit …

Wie lange muss ein Verein Unterlagen aufbewahren?

Doch genau wie für Unterlagen aus Papier auch gelten hier gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Grundsätzlich gilt: Als Vorstand müssen Sie alle steuerlich relevanten Vereinsunterlagen für 10 Jahre bzw. 6 Jahre sicher aufbewahren.

Wie lange muss ich eine Kündigung aufbewahren?

Um vor solchen unberechtigten Forderungen geschützt zu sein, sollten Kündigungsbestätigungen mindestens bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist nach Ende des Vertragsverhältnisses aufbewahrt werden. Hier empfiehlt es sich, im Einzelfall sogar die Kündigungsbestätigung noch ein Jahr länger aufzubewahren.

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Wie lange sind die Patientenakten aufzubewahren?

Gemäß § 10 Abs. 3 MBO-Ä sind die Patientenakten nach Abschluss der Behandlung für zehn Jahre aufzubewahren, sofern nicht andere Gesetze eine längere Aufbewahrungszeit bestimmen. Dies ist bei der Röntgenverordnung der Fall: In § 28 Abs.

Wie lange ist die Aufbewahrung nach Abschluss der Behandlung gefordert?

Gemäß § 10 Abs. 3 MBO-Ä sind die Patientenakten nach Abschluss der Behandlung für zehn Jahre aufzubewahren, sofern nicht andere Gesetze eine längere Aufbewahrungszeit bestimmen. Dies ist bei der Röntgenverordnung der Fall: In § 28 Abs. 3 RÖV wird eine 30jährige Aufbewahrung nach Abschluss der Behandlung gefordert.

Wie lange ist die Aufbewahrung der Dokumentation zulässig?

Aufbewahrungspflicht: Gemäß § 51 Abs. 3 Ärztegesetz sind die Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation im Sinne des Abs. 1 dienlichen Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrung der Patientendokumentation ist dabei in jeder technischen Form zulässig.

Wie lange ist die Aufbewahrung der Patientendokumentation zulässig?

Gemäß § 51 Abs. 3 Ärztegesetz sind die Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation im Sinne des Abs. 1 dienlichen Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrung der Patientendokumentation ist dabei in jeder technischen Form zulässig.

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