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Wie muss eine Nebenkostenabrechnung gewerblich aussehen?

Wie muss eine Nebenkostenabrechnung gewerblich aussehen?

Auch im Gewerbemietrecht muss der Vermieter dem gewerblichen Mieter eine Nebenkostenabrechnung überreichen und die regelmäßig vereinbarten Vorauszahlungen auf die Nebenkosten abrechnen. Dann kann der Vermieter die in § 2 Ziffer 1 – 17 BetrKV bezeichneten Betriebskosten den Mieter ohne Weiteres in Rechnung stellen.

Was darf in den Nebenkosten enthalten sein?

Berechnungs-verordnung) dürfen als Nebenkosten aber nur vereinbart werden:

  • Grundsteuer:
  • Wasserkosten:
  • Abwasser:
  • Fahrstuhl:
  • Straßenreinigung / Müllabfuhr:
  • Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung:
  • Gartenpflege:
  • Beleuchtung:

Wann ist der Mietvertrag zu schließen?

Der Mietvertrag ist schriftlich (§ 126 BGB) zu schließen. Bei Mietvertragsabschluss ist der Zeitraum bzw. der Zeitpunkt anzugeben, bis zu dem das Mietverhältnis bestehen soll. Im Mietvertrag ist der Befristungsgrund ausdrücklich zu benennen, der voraussichtlich nach Ablauf der Mietzeit besteht und damit eine Weitervermietung nicht möglich macht.

Was ist bei alten Mietverträgen zulässig?

Nur bei alten Mietverträgen —deren Mietvertragsabschluss vor dem 01.09.2001 liegt— ist eine Befristung des Mietvertrages wegen Verkaufsabsicht zulässig gewesen und kann auch heute noch zulässig sein: Voraussetzung ist, dass ein solcher Mietvertrag verlängert wurde. Dann gilt er auch jetzt noch als rechtlich wirksam und vollumfänglich gültig (vgl.

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Wie erhältst du einen kostenlosen Mietvertrag?

Außerdem erhältst du einen kostenlosen Mietvertrag zum Ausdrucken als Word- oder PDF-Dokument. Ein Mietvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zur Zahlung eines bestimmten Mietzinses, der den Mieter zur alleinigen Nutzung der Wohnung berechtigt.

Ist ein bestehender Mietvertrag befristet?

Vermieter können Mietverträge nicht allein mit der Begründung der Verkaufsabsicht befristen. Ein bestehender befristeter Mietvertrag mit dem Befristungsgrund der Verkaufsabsicht ist nicht wirksam – es sei denn, es handelt sich um einen Altvertrag der vor dem 01.09.2001 geschlossen wurde.