Menü Schließen

Wie teuer ist eine Klage vorm Verwaltungsgericht?

Wie teuer ist eine Klage vorm Verwaltungsgericht?

Der Grundbetrag richtet sich nach dem Streitwert, den das Verwaltungsgericht festgesetzt hat. Bis zu einem Streitwert von 500 € wird eine Grundgebühr von 38 € angesetzt, bei einem Streitwert von 501 bis 1.000 € eine Grundgebühr von 58 € und bei einem Streitwert von 1.001 bis 1.500 € eine Grundgebühr von 78 €.

Wer trägt die Kosten bei Gerichtsverfahren?

Solange es sich um einen Zivilverfahren handelt, zum Beispiel um eine Kaufsache, so zahlt für gewöhnlich der Verlierer des Prozesses die Gerichtskosten. Sollten sich beide Parteien dagegen auf einen Vergleich einigen, so trägt jede der Parteien einen Anteil der Kosten.

Welche Gefahr besteht mit der Führung eines Gerichtsprozesses?

Diese Gefahr besteht auch, wenn man eine schriftliche Anordnung des Gerichts missversteht, die Vorladung nicht abholt, eine Frist verpasst oder einen Kostenvorschuss nicht rechtzeitig leistet. Kurzum: Als Laie ist man mit der Führung eines Gerichtsprozesses schlicht überfordert.

LESEN SIE AUCH:   Wo leben die meisten Vietnamesen in Deutschland?

Wie kann ich ein Gerichtsverfahren einleiten?

Um ein Gerichtsverfahren einzuleiten, muss der Kläger eine Klageschrift verfassen und bei Gericht einreichen. Das Gericht stellt daraufhin die Klageschrift dem Gegner zu und fordert ihn innerhalb einer bestimmten Frist zur Stellungnahme auf.

Kann das Gericht den Entscheid mündlich eröffnen?

Das Gericht kann seinen Entscheid an der Verhandlung mündlich eröffnen oder ihn den Parteien schriftlich per Post mitteilen. In beiden Fällen muss es den Entscheid nur dann begründen, wenn das eine der Parteien innerhalb von zehn Tagen verlangt. Unterlassen sie das, gilt es als Verzicht auf ein Rechtsmittel – das Urteil wird rechtskräftig.

Wann wird die Sache in einem Gerichtstermin verhandelt?

Die Sache wird dann entweder direkt in einem Gerichtstermin (dem sogenannten „frühen ersten Termin“) zwischen den Parteien und dem Gericht verhandelt, oder das Gericht ordnet ein schriftliches Vorverfahren an, in dem der Streit zunächst in Schriftsätzen ausgefochten wird.