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Wie verhalte ich mich als Glaubiger im Insolvenzverfahren?

Wie verhalte ich mich als Gläubiger im Insolvenzverfahren?

Geltendmachung von Forderungen Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Forderungsanmeldungen müssen spätestens am Tag des Ablaufs der vom Gericht gesetzten Frist beim Verwalter eingehen. Auch Forderungen, die erst nach dieser Frist eingehen, werden berücksichtigt.

Wie werden die Forderungen der Gläubiger festgestellt?

Die Forderungsanmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich gegenüber dem Insolvenzverwalter oder dem Sachwalter (im Fall einer Eigenverwaltung). Sie ist erst im eröffneten Verfahren möglich. Eine Forderungsanmeldung im vorläufigen Verfahren ist hingegen nicht möglich.

Was ist der Rechtsbegriff des Gläubigers?

Dabei kann es sich unter anderem um eine finanzielle Leistung, die Lieferung einer Ware oder die Bereitstellung von Dienstleistungen handeln. Der Rechtsbegriff des Gläubigers findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 241 BGB) definiert. Im Wirtschaftsleben fungieren natürliche und juristische Personen ständig als Gläubiger sowie als Schuldner.

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Wer wird als Gläubiger bezeichnet?

Als Gläubiger wird im Schuldverhältnis derjenige bezeichnet, der anderen Geld leiht. Der Begriff geht darauf zurück, dass der „ Gläubiger “ im guten Glauben sein muss, sein Geld nebst Zinsen zurückzuerhalten. Dieser Gedanke liegt auch dem Begriff Kredit selbst zugrunde.

Welche Rechte hat der Käufer gegenüber dem Gläubiger?

Im Gegenzug ist der Käufer allerdings auch Schuldner (und der Verkäufer somit Gläubiger) hinsichtlich der Verpflichtung, den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Gläubiger hat also aufgrund eines Schuldverhältnisses regelmäßig nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Was ist eine schuldrechtliche Definition von Gläubiger?

Eine schuldrechtliche Definition des Begriffs „Gläubiger“ findet sich in § 241 Abs. 1 BGB. Dort heißt es: Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.