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Wie viel Geld bekommt man wahrend Mutterschutz?

Wie viel Geld bekommt man während Mutterschutz?

Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, pro Tag bis zu 13 Euro. Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.

Bis wann muss Arbeitgeber Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?

Der Anspruch auf den Zuschuss besteht für den gleichen Zeitraum, für den auch das Mutterschaftsgeld gewährt wird: also in der Regel für sechs Wochen vor der Entbindung und für acht Wochen nach der Geburt.

Wie bekomme ich den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Damit Sie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber erhalten, müssen Sie diesen über die Beantragung des Mutterschaftsgeldes informieren. Der Arbeitgeber ist dann dazu verpflichtet, der Krankenkasse mitzuteilen, was Sie verdienen. Meistens wird dafür eine elektronische Entgeltbescheinigung verlangt.

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Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2021?

Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag als Mutterschaftsgeld, wenn sie gesetzlich krankenversichert ist.

Was ist die Elternzeit und die neue Schwangerschaft?

Elternzeit und neue Schwangerschaft. Befindet sich eine Arbeitnehmerin in Elternzeit und wird erneut schwanger, kann sie die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen beenden. Dadurch hat die Arbeitnehmerin mit dem Ende der Elternzeit Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dies war nicht immer so.

Wie lang ist die mutterschutzdauer bei einer Frühgeburt?

Anders ist es, wenn Ihr Kind so früh auf die Welt gekommen ist, dass es medizinisch als Frühgeburt gilt (zum Beispiel wenn Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt). Bei einer Frühgeburt besteht der Mutterschutz 12 Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzdauer von 14 Wochen auf 18 Wochen.

Hat die Arbeitnehmerin erneut Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Wird die Elternzeit aufgrund einer erneuten Schwangerschaft beendet, hat die Arbeitnehmerin einen erneuten Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 14 MuSchG).

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Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig für Schwangerschaft und Mutterschutz?

Ansprechpartner zu Fragen zum Mutterschutz ist Ihre Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Sie finden Sie beim Bundesfamilienministerium. Bei weiteren Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Mutterschutz helfen Ihnen: zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft: Ihre Krankenkasse,