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Wie viele Hunde in der Wohnung?

Wie viele Hunde in der Wohnung?

Außerdem muss sich der Mieter auf das ortsübliche Maß an Tieren beschränken. Das sind in der Regel 2 Haustiere. (OLG München, Az.: 5 U 7178/89) Die Anzahl ist aber auch von der Größe der Mietwohnung abhängig. Bei einer Einzimmerwohnung wird in der Regel nur ein Haustier erlaubt sein.

Welche Hunde sind in der Mietwohnung erlaubt?

Selbst wenn ein Mietvertrag keine Regelung zur Haltung von Hunden oder Tieren überhaupt enthält, muss der Vermieter nicht jede Art von Hunden in der Mietwohnung dulden. Nur normale und sozial verträgliche Hunde sind dann ohne Weiteres erlaubt. Insoweit gehört die Haltung eines Hundes zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung.

Wie kann man den Vermieter von seinem Hund überzeugen?

Hier hat man gute Chancen, den Vermieter von seinem Hund zu überzeugen. Ein nettes persönliches Vorstellen des Hundes oder ein schönes Bild kann den Mieter schon vom Hund einnehmen. Und hat man eine Unterschriftenliste aller Mitmieter, dass dem Hund zugestimmt wird, kann man dem Vermieter so einen Teil der Bedenken nehmen.

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Wie können Vermieter und Mieter die Hundehaltung nach Größen verbieten?

In diesem Sinne können Vermieter und Mieter mietvertraglich ohne Weiteres, idealerweise individualvertraglich, vereinbaren, dass die Hundehaltung nach Größen, bei denen auf die Schulterhöhe abgestellt wird, erlaubt sein soll. So dürfte es möglich sein, beispielsweise Doggen, Schäferhunde oder Afghanen zu verbieten.

Was braucht ein Vermieter für eine Hundehaltung in einem Mehrfamilienhaus?

Ein Vermieter braucht demgemäß einen Bullterrier (LG Krefeld WuM 1996, 533) oder einen Rottweiler (AG Bergisch Gladbach WuM 1991, 341) nicht zu erlauben. In einem Einfamilienhaus ist die Hundehaltung regelmäßig vertragsgemäß (LG Hildesheim WuM 1989, 9), in einem Mehrfamilienhaus eher nicht (LG Karlsruhe NZM 2002,. 246).