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Wie wird eine Grundschuld im Grundbuch geloscht?

Wie wird eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht?

Wer eine Grundschuld löschen lassen will, muss einen Notar damit beauftragen. Dieser reicht die Löschungsbewilligung der Bank sowie den formlosen Antrag zur Löschung beim Grundbuchamt ein. Für die Ausstellung der Löschungsbewilligung darf der Gläubiger übrigens kein Geld verlangen.

Warum muss Grundschuld gelöscht werden?

Warum aber sollte ein Immobilieneigentümer eine Grundschuld überhaupt löschen lassen? Eine Löschung ist beispielsweise meist nötig, wenn ein Haus verkauft werden soll. Denn der Käufer möchte keine Immobilie erwerben, die finanziell belastet ist – er will einen „sauberen“ Grundbucheintrag.

Wie werden Löschungen im Grundbuch vorgenommen?

Grundschuld löschen Die Bank stellt eine Löschungsbewilligung aus und bestätigt damit, dass das Darlehen komplett abbezahlt wurde. Der Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie geht mit der Löschungsbewilligung zum Notar. Der Notar veranlasst die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt.

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Was ist das Pfandrecht?

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht. Einem sogenannten Pfandgläubiger wird dabei das Recht verliehen, eine Forderung mit einer Sache zu besichern.

Was sind die Voraussetzungen für ein wirksames Pfandrecht?

1 BGB. Einigung und Übergabe sind vorausgesetzt. Die erste Voraussetzung für das wirksame Entstehen ist ein entsprechender Vertrag inklusive dem Willen, ein Pfandrecht zu begründen – also etwa Leihe von Geld mit Pfandrecht auf eine Sache zur Absicherung. Denjenigen, der sich Geld leiht, nennt man Pfandgeber.

Wie gestaltet sich das Pfandrecht bei Vermietern?

So gestaltet sich das Pfandrecht an beweglichen Sachen des Vermieters. Auch Vermieter haben ein Pfandrecht. Zahlt der Mieter seine Miete oder die Nebenkosten nicht oder hat er die Wohnung beschädigt, darf der Vermieter laut ABGB bewegliche Sachen des Mieters pfänden bzw. hat er ein Rückbehaltungsrecht.

Ist die Forderung und das Pfandrecht übertragbar?

Und weil die Forderung und das Pfandrecht somit voneinander abhängig sind, handelt es sich bei diesem „Paar“ um akzessorische Rechte. Das Pfandrecht ist demnach nicht übertragbar, die Forderung hingegen schon, beispielsweise durch einen Forderungsverkauf an ein Inkassounternehmen.

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