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Wie wird Zugewinnausgleich berechnet?

Wie wird Zugewinnausgleich berechnet?

Berechnungsgrundlage. Die Berechnung des Zugewinnausgleiches bei Scheidung geschieht, indem das Anfangsvermögen und das Endvermögen je Partner verglichen und die berechnete Differenz (also der Zugewinn) geteilt wird.

Wann endet der Zugewinnausgleich?

Beendigung der Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich Die Zugewinngemeinschaft endet in der Regel mit der Scheidung der Ehe oder dem Tod eines Gatten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, beim Familiengericht eine vorzeitige Auflösung der Zugewinngemeinschaft zu beantragen.

Welche Regeln gelten für den überlebenden Ehepartner?

Besondere Regeln gelten für den überlebenden Ehepartner, wenn er vom Erblasser in einem Testament oder in einem Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Auch eine solche Entscheidung hat der überlebende Ehepartner grundsätzlich zu respektieren. Die Enterbung führt dazu, dass der überlebende Ehepartner nicht Erbe wird.

Wie sind die Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet?

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„Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, sie tragen füreinander die Verantwortung.“ Zudem hat ein Ehegatte gegen den anderen während der Ehe einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Höhe des laufenden Einkommens, um den Familienunterhalt errechnen zu können.

Wie viel Nachlass bekommt der überlebende Ehegatte?

Der überlebende Ehegatte erhält in diesem Fall den kompletten Nachlass. Ebenso wirksam und gültig ist allerdings eine Anordnung in dem Testament, wonach der überlebende Ehegatte nach dem Willen des Erblassers nur die Hälfte, ein Drittel oder gar nur 10\% vom Nachlass bekommen soll.

Welche Faktoren bestimmen das Erbrecht des Ehegatten?

Der Umfang, in dem der überlebende Ehepartner an dem Nachlass teilnimmt, hängt von diversen Faktoren ab. So wird das Erbrecht des Ehegatten von dem familiären Umfeld des Erblassers, dem Grad und der Anzahl von zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Verwandten, von der Zusammensetzung des Erblasservermögens und…