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Wie zitiert man einen Rechtssatz?

Wie zitiert man einen Rechtssatz?

Grundregel: Gericht bzw Tribunal Datum, Aktenzeichen, Zeitschrift (Nachname) [ = Zeitschrift (Nachname)]. OGH 16.10.2009, 6 Ob 145/09f, GeS 2009, 336 (Mager) = ZfS 2009, 192 (Lauß/Lang) = ecolex 2010/20, 59 (Reich-Rohrwig) = GesRZ 2010, 63 (Kalss) = ZFR 2010/45, 84 (Linder).

Wie zitiere ich BVerfG?

bei Gerichtsentscheidungen sind – zum Zwecke der Identifizierung – Datum und Aktenzeichen anzugeben; bei BVerfG-Entscheidungen muß ggf. angegeben werden, ob es sich um eine „Kammer-Entscheidung“ handelt. Dann ist zu zitieren: BVerfG (Kammer) vom 1.4.2004 – 1 BvR 4/04.

Hat man die Grundidee des Zitierens verstanden?

Wenn man die Grundidee des Zitierens jedoch verstanden hat, erscheint vieles klarer. Hat man sich für eine Zitationsweise, Harvard Zitierweise oder deutsche Zitierweise, entschieden (oder hält sich an die Vorschriften des Lehrstuhls/Instituts), kann die eigentliche Schreibarbeit beginnen.

Welche Vorgaben gibt es für das Zitieren?

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Für das Zitieren gibt es feste Vorgaben. Diese können sich je nach Hochschule und Fachrichtung unterscheiden. Kläre daher unbedingt vorher, welche Zitierweise von deiner Hochschule verlangt wird. Mache dich mit den Regeln und Besonderheiten der von dir gewählten Zitierweise vertraut und halte diese durchgehend ein.

Wie kann es wörtlich zitiert werden?

Es kann wörtlich/direkt zitiert werden, Zitate werden also unverändert übernommen (Originalzitat) (vgl. Rossig & Prätsch 2005: 124). Die andere Möglichkeit ist, indirekt zu zitieren, das heißt, den Inhalt zu paraphrasieren und nur sinngemäß, aber nicht wörtlich wiederzugeben (vgl.

Was ist die andere Möglichkeit zu zitieren?

Die andere Möglichkeit ist, indirekt zu zitieren, das heißt, den Inhalt zu paraphrasieren und nur sinngemäß, aber nicht wörtlich wiederzugeben (vgl. Gruber, Huemer, Rheindorf 2009: 145).

https://www.youtube.com/watch?v=miaxLyk0WGg