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Wird das Vermögen beim Unterhalt angerechnet?
Ein Kind soll aufgrund von Unterhaltszahlungen an seine Eltern keine dauerhafte Senkung seines Lebensstandards erfahren. Beim Schonvermögen handelt es sich um Vermögen, das von der Anrechnung für Elternunterhalt ausgeschlossen ist. Dieser dient wie das Schonvermögen auch der Existenzsicherung Unterhaltspflichtiger.
Was wird zum Kindesunterhalt angerechnet?
Zum Einkommen zählen zunächst die tatsächlichen Einkünfte. Zum Einkommen zählt auch der Wohnvorteil der selbstgenutzten Immobilie. Daneben können fiktive (theoretische) Einkünfte anzurechnen sein (zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Arbeitspflicht). Eventuell bleiben Teile des Einkommens anrechnungsfrei.
Wie sind Gebühren von anderen Abgaben zu unterscheiden?
Damit sind Gebühren von den anderen Abgaben – im steuerrechtlichen Sinne – zu unterscheiden, namentlich den Steuern, den Beiträgen und den Sonderabgaben: Steuern sind unabhängig von einer konkreten Gegenleistung des Staates und dienen der allgemeinen Finanzierung des Gemeinwesens (vgl. § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung [AO]).
Welche Gebühren darf die Bank nicht erheben?
Neben den zulässigen Gebühren gibt es eine lange Liste unzulässiger Gebühren, welche die Bank nicht erheben darf. Hier hat der Kunde die Chance sich rechtlich gegen diese Gebühren zu wehren. Ein Beispiel: Verlangt die Bank bereits eine Gebühr, wie in Form von Zinsen, darf sie keine weiteren Entgelte erheben. « Rechtliches zum Girokonto
Kann der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.
Was sind die Verwaltungsgebühren?
Verwaltungsgebühren sind solche Gebühren, die für eine Amtshandlung fällig werden (bspw. für die Erteilung von Genehmigungen oder Bescheinigungen, für die Erneuerung des Personalausweises, für Beurkunden etc.).