Menü Schließen

Wird die Rente ruckwirkend oder im Voraus bezahlt?

Wird die Rente rückwirkend oder im Voraus bezahlt?

Rentenzahlung entweder im Voraus oder rückwirkend Alle Rentner, die nach April 2004 in Rente gegangen sind oder gehen, erhalten die Rentenzahlung am letzten Bankarbeitstag des Monats – und zwar rückwirkend für den Monat.

Wird die Rente am Anfang oder am Ende des Monats gezahlt?

Ihre Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist. Beispielswei se wird die Rente für den Monat Juni am Ende des Monats Juni überwiesen (wertgestellt).

Werden verstorbene Kinder bei der Rente angerechnet?

Ja, die Hinterbliebenenrente kann sich dadurch vermindern oder erhöhen. Die Hinterbliebenenrente erhöht sich, wenn die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nicht beim Hinterbliebenen, sondern beim Verstorbenen anerkannt worden sind. Hat die Mütterrente Auswirkungen auf die Pfändung einer Rente?

LESEN SIE AUCH:   Was ist Grosse 10 bei Herren?

Wie soll der Rentner mit dem Pfändungsfreigrenzen geschützt werden?

Der Rentner soll mit dem Pfändungsfreigrenzen generell vor der vollständigen Wegnahme seine Rente geschützt werden. Würde ihm seine ganze Rente oder der größte Teil durch die Pfändung weggenommen werden, wäre der Rentner auf die staatliche Fürsorge über die Sozialhilfe angewiesen. Das will der Gesetzgeber vermeiden.

Welche Rente hat der Verstorbene?

Die beträgt zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die sogenannte kleine Witwenrente, die etwa jüngere Witwen und Witwer bekommen, entspricht 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Hatte der Verstorbene unterhaltspflichtige Kinder, haben diese Anspruch auf eine Waisenrente.

Wie kann eine gesetzliche Rente gepfändet werden?

Die gesetzliche Rente kann gepfändet werden. Man unterscheidet generell zwei mögliche Pfändungswege. Allgemein kann man sagen, alles Einkommen, welches unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, ist unpfändbar.

Hat der Hinterbliebene bereits eine Rente erhalten?

Der Verstorbene war bereits Rentner Hat der Verstorbene bereits eine Rente (Erwerbsminderungs- oder Altersrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, so gibt es für den hinterbliebenen Ehegatten gem. § 46 i.V.m. § 67 SGB VI einen Anspruch auf Zahlung der vollen Rente für die drei Kalendermonate, die auf den Todesmonat folgen.

LESEN SIE AUCH:   Warum ist die Erhaltung der naturlichen Ressourcen wichtig?