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Wo darf ich einen sichtschutzzaun aufstellen?

Wo darf ich einen sichtschutzzaun aufstellen?

Generell darf der Sichtschutz bei Hecken und Mauern eine Höhe von 180 Zentimeter nicht überschreiten. Der Abstand zum Nachbargrundstück sollte mindestens 50 Zentimeter betragen. Das Bauordnungsamt muss in diesem Falle nicht benachrichtigt werden.

Wie hoch darf der Nachbar einen Zaun bauen?

Mauern oder Zäune, die als symbolische Grenze fungieren, sind rund 40 cm bis 90 cm hoch. Als Sichtschutz eingesetzt beträgt die erlaubte Höhe Gartenzaun oder Mauer etwa 170 cm bis 190 cm. Der Abstand zum Grundstück des Nachbarn muss, wenn keine andere Regelung gilt, mindestens 50 cm betragen.

Welcher Sichtschutz für Garten?

Keine Lust auf neugierige Blicke? Diese 15 Pflanzen sehen nicht nur schön aus, sondern eignen sich auch perfekt als Sichtschutz für Ihren Garten.

  • Liguster.
  • Schachtelhalm.
  • Rhododendron.
  • Lebensbaum.
  • Efeu.
  • Hainbuche.
  • Eibe.
  • Hortensie.

Wie kann ich von seinem Recht auf Privatsphäre im Garten Gebrauch machen?

Wer von seinem Recht auf Privatsphäre im Garten Gebrauch machen möchte, kann das in jedem Fall stilvoll und vor allem ganz nach dem eigenen Geschmack tun. Mit einem Sichtschutzzaun ist ihre Intimsphäre im eigenen Garten gewahrt. Gabionensteine, Senkrechtmarkisen (an der Terrasse) oder auch Hecken bieten für jeden Geschmack eine Alternative.

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Was ist „Privatsphäre“?

Als „Privatsphäre“ wird der familiär-häusliche Bereich einer Person bezeichnet, der ohne dessen Einwilligung nicht zugänglich ist und in dem die betreffende Person ihr Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit wahrnimmt, ohne dass sie dabei von äußeren Einflüssen behelligt wird.

Wie ist die Privatsphäre im Internet umstritten?

Kaum ein Thema ist wohl so umstritten wie der Schutz der Privatsphäre im Internet. Zum einen wollen Millionen Nutzer ihr Leben, ihre Gedanken, Bilder etc. mit anderen Internetnutzern teilen, zum anderen haben sie aber auch Angst davor, keinerlei Privatsphäre mehr zu besitzen.

Wie wird die Privatsphäre geschützt?

Geschützt wird die Privatsphäre durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung dient.