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Wo kann ich mich uber einen Betreuer beschweren?

Wo kann ich mich über einen Betreuer beschweren?

Der Betreute kann immer Beschwerde gegen die Betreuung einlegen. Auch nahe Angehörige und die Betreuungsbehörde sind beschwerdeberechtigt (§ 303 FamFG). Zuständig für die Entscheidung ist das Landgericht, sofern das Betreuungsgericht dem Rechtsmittel nicht statt gibt.

Kann ein Betreuer Die Betreuung ablehnen?

Ja. Der Betreuer oder der Betreute können jederzeit einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen. Das Gericht ist verpflichtet zu prüfen, ob man die Betreuung aufheben kann. Nur wenn jemand innerhalb kurzer Zeit immer wieder einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellt, kann das Gericht dies ablehnen.

Wer kontrolliert einen Betreuer?

Wer kontrolliert den Betreuer? Das Betreuungsgericht. Einmal im Jahr muss der Betreuer dem Gericht einen Bericht zusenden. Das Gericht prüft dadurch, ob der Betreuer richtig und gut für den Betreuten gehandelt hat.

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Wie wird die Vormundschaft angeordnet?

Die Vormundschaft wird in der Regel durch das zuständige Vormundschaftsgericht angeordnet. Dieses wählt den Vormund aus und ernennt ihn dazu. Der Vormund sorgt dafür, dass die rechtlichen Interessen des Mündels vertreten werden. Darunter zählt die Personen- als auch die Vermögenssorge.

Was könnte eine Verzögerung der Vormundschaft sein?

Ein Hinderungsgrund könnte die Verzögerung der Vormundschaft aber auch eine Verhinderung des bezeichneten Vormunds sein. Genauso wie die Elternteile einen Vormund bestimmen können, ist es ihnen möglich, bestimmte Personen von der Vormundschaft auszuschließen. Im letzteren Fall gelten die Bestimmungen nach § 1782 BGB.

Wie kann die Vormundschaft beendet werden?

Die Vormundschaft kann durch den Eintritt bzw. Wiedereintritt der elterlichen Sorge beendet werden. Auch ein Grund wäre der Eintritt der Volljährigkeit des Mündels oder sein Tod . Wird die Vormundschaft beendet, muss der Vormund das verwaltete Vermögen herausgeben sowie Rechenschaft über seine verwaltende Tätigkeit abgeben.

Was sind die gesetzlichen Regeln für den Vormund?

Die gesetzlichen Regeln hierzu finden sich in den §§ 54, 1791, 1751, 1791b und c BGB. Die Beauftragung zur Wahrung der Interessen des Vormundes ist in den §§ 55 und 56 des SGB VIII geklärt. Der Vormund wird immer vom Familiengericht kontrolliert.

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