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Wo lauft das Familiengericht?

Wo läuft das Familiengericht?

Bei RTLplus tagt ‚Das Familiengericht‘. Mit dieser Gerichtsserie erwartet den Zuschauer ein spannendes und emotionsgeladenes Format.

Was macht Richter Wetzel heute?

Früher TV-Richter, heute Amtsgerichtsdirektor: Ulrich Wetzel arbeitet seit zehn Jahren in Seligenstadt. Ulrich Wetzel war früher Fernseh-Richter bei RTL, heute ist er Direktor des Amtsgerichts.

Ist Barbara von Minckwitz verheiratet?

Barbara Margarethe von Minckwitz (* 23. März 1950 in Berlin) ist eine deutsche Schauspielerin und Rechtsanwältin. Sie verkörperte die Rechtsanwältin in der pseudo-dokumentarischen Gerichtsshow Das Familiengericht. Sie war von 1980 bis 1992 verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder (eine Tochter, ein Sohn).

Wann läuft das Familiengericht?

Das Familiengericht Sendetermine 25.12.2021 – 20.01.2022 – fernsehserien.de.

Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?

Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.

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Was sind die Aufgaben eines Familiengerichts?

Im Zuge dessen gilt es dann zu klären, was juristisch unter Familiensachen zu verstehen ist und somit dem Familienrichter anvertraut wird. Ehesachen gehören zu den zentralen Aufgabengebieten eines Familiengerichts, das sich somit intensiv mit der Aufhebung, Nichtigerklärung und Scheidung von Ehen befasst.

Wie ist die Zuständigkeit des Familiengerichts entscheidend?

Die Zuständigkeit des Familiengerichts ist im Allgemeinen vom Wohnsitz des Beklagten abhängig und somit ortsnah angesiedelt. Bei Scheidungen ist der Aufenthaltsort der beiden Partner beziehungsweise des Partners mit Kindern oder des Antragsgegners entscheidend.

Was sind rechtliche Befangenheitsgründe gegen Richter?

Rechtliche Befangenheitsgründe gegen Richter. Die Besorgnis der Befangenheit des Richters ist im Familienverfahrensgesetz in § 6 FamFG mit einem Verweis auf die entsprechenden Regeln der ZPO geregelt. Dort, in den §§ 41-49 ZPO finden sich die Regeln der Ablehnung eines Richters.