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Ist ein Pachtvertrag ein Mietvertrag?

Ist ein Pachtvertrag ein Mietvertrag?

Der Pachtvertrag ist im Grunde dem Mietvertrag sehr ähnlich. Beide Vertragstypen vereinbaren eine Gebrauchsüberlassung, allerdings räumt der Pachtvertrag dem Pächter zudem noch die Möglichkeit der Fruchtziehung ein. Das bedeutet, dass aus dem Gebrauch der Immobilie Gewinn erwirtschaftet werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen verpachten und vermieten?

Bei der Vermietung geht es um die private Nutzung von Wohnraum. Bei der Verpachtung hat der Nutzer weitere Rechte – er darf mit der Sache auch Einkünfte erzielen. Im Steuerrecht gibt es keinen Unterschied zwischen Vermietung und Verpachtung. Grundsätzlich müssen Sie alle Miet- und Pachteinnahmen versteuern.

Kann der Pächter den Pachtvertrag vorzeitig auflösen?

Der Pächter hat nach den Bestimmungen des ABGB die Möglichkeit, den Pachtvertrag vorzeitig aufzulösen. Dies kann vorgenommen werden, wenn das Pachtobjekt aus Gründen, die nicht von ihm verursacht wurden, in einem Zustand übergeben wurde oder in einen Zustand geraten ist, der es zum vereinbarten Gebrauch untauglich macht.

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Ist der Pachtvertrag eng verwandt?

Der Pachtvertrag ist mit dem Mietvertrag eng verwandt. Es stellt sich nur die Frage, was der Unterschied zwischen Pacht und Miete ist. Bei einem Mietvertrag wird dem Mieter eine Sache gegen Zahlung einer monatlichen Miete überlassen.

Wie wird der Pachtvertrag beendet?

Der Pachtvertrag wird wie der Mietvertrag entweder durch Zeitablauf oder durch Kündigung beendet. Eine Kündigung ist immer nur zum Ende eines Pachtjahres möglich, so wird verhindert, dass der Pächter mitten im laufenden Ertragsjahr die Kündigung erhält. Einige Besonderheiten ergeben sich weiterhin bei einem Pachtvertrag über Ländereien.

Wie ist der Pachtvertrag geregelt?

Er ist wie der Mietvertrag auf zeitweilige Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt gerichtet, unterscheidet sich von jenem aber dadurch, dass der Gebrauch nicht in der reinen Verwendung der Sache besteht, sondern auch die Fruchtziehung umfasst. Gesetzlich geregelt ist der Pachtvertrag in §§ 1090 ff. ABGB .