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Ist eine Apotheke ein Geschaft?

Ist eine Apotheke ein Geschäft?

Heute ist die Apotheke sowohl als Institution und Unternehmen mehr denn je zahlreichen gesetzlichen Regelungen wie dem Arzneimittelgesetz, der Apothekenbetriebsordnung und dem Sozialgesetzbuch (Deutschland) unterworfen.

Wer darf in Deutschland eine Apotheke eröffnen?

Anforderungen an den Betrieb Eine Apotheke darf in Deutschland nur auf der Basis einer Erlaubnis nach dem Apothekengesetz betrieben werden. Der Apotheker muss geschäftsfähig sein, die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb besitzen und gesundheitlich in der Lage sein, eine Apotheke zu betreiben.

Was sind Apotheker und Apotheker?

Apotheker und Apothekerinnen sind Fachleute für Medikamente und deren Anwendung. Sie arbeiten in öffentlichen Apotheken, in Spitälern, in der Forschung oder in der pharmazeutischen Industrie. Sie können auch in öffentlichen Ämtern tätig sein, beispielsweise als Kantonsapotheker und –apothekerin. Eidg.

Was sind die Berufsaussichten und Verdienstmöglichkeiten für Apotheker und Apothekerinnen?

Die Berufsaussichten und Verdienstmöglichkeiten sind gut. Das Medizinalberufegesetz verpflichtet alle Apotheker und Apothekerinnen, sich kontinuierlich fortzubilden. Die lebenslange Fortbildung gewährleistet die Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz.

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Wie arbeiten Apotheker und Apotheker in einer öffentlichen Apotheke?

Die meisten Apotheker und Apothekerinnen arbeiten als Angestellte oder Apothekenleiter in einer öffentlichen Apotheke. Der Begriff Apotheker kommt vom griechisch-lateinisch apotecarius, was übersetzt Krämer oder Gewürzkrämer bedeutet. Für den Beruf des Apothekers ist ein Studium in Pharmazie Voraussetzung.

Welche Rechtsgrundlage ist die bundesweite Ausbildung für Apotheker?

Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Ausbildung ist die Approbationsordnung für Apotheker. Die Berufsbezeichnung „Apotheker“ darf erst nach Erteilung der Approbation geführt werden. Im Falle schwerer Verfehlungen, zum Beispiel einer Straftat, kann die staatliche Apothekenaufsicht die Approbation entziehen.