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Ist eine Mitgliedschaft ein Vertrag?

Ist eine Mitgliedschaft ein Vertrag?

Unter Mitgliedschaft versteht man das Rechtsverhältnis der Mitglieder zu einer Personenvereinigung. Dieses Rechtsverhältnis entsteht durch (schriftliche) Beitrittserklärung und Zulassung des Beitritts durch die Personenvereinigung (vgl. § 15 GenG). Es handelt sich um einen Aufnahmevertrag.

Wer darf Mitgliedsbeiträge erheben?

Körperschaftlich organisierte Organisationen erheben Umlagen, die übrigen Organisationen legen eine Beitragspflicht in ihren Satzungen fest oder sind kostenlos (Organmitglieder). Bei privatrechtlichen Gesellschaften gibt es keine Mitglieder, sondern Gesellschafter oder Aktionäre.

Was bedeutet aktives Mitglied im Verein?

Die aktiven Vereinsmitglieder bringen ihre Arbeitskraft und ihre Ideen in den Verein ein, gestalten die Vereinsarbeit tatkräftig mit und nehmen an den Vereinsveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Wettbewerben, Übungen, Gesangsveranstaltungen usw.) teil.

Was ist ein Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Beitrag in Geld, der zum Erwerb oder zur Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, einer Partei, einem Verband oder einem Verein dient.

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Was ist die Rechtsgrundlage für die Mitgliedsbeiträge?

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist § 3 Abs. 3 IHKG in Verbindung mit der nach § 3 Abs. 2 Satz 1 IHKG zu erlassenden Beitragsordnung. Sie wird nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 IHKG von der Vollversammlung beschlossen und bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 IHKG.

Wie kann ich den Mitgliedsbeitrag verrechnen?

Es ist möglich, den Mitgliedsbeitrag mit Vergütungen zu verrechnen, die dem Mitglied zustehen. Es handelt sich dabei aber um einen geldwerten Vorteil, der steuerlich genauso behandelt werden muss wie die Vergütung selbst.

Welche Beitragspflichten sind bei der Mitgliedschaft zulässig?

Zu den Beitragspflichten kann auch gehören, dem Verein ein zinsloses Darlehen zu gewähren oder andere Einlagen ins Vereinsvermögen zu leisten, die nach Ende der Mitgliedschaft rückzahlbar sind. Legt die Satzung nicht näher fest, welche Beiträge erhoben werden, sind in aller Regel nur Geldbeiträge zulässig.