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Ist Unterschlagung ein Privatklagedelikt?

Ist Unterschlagung ein Privatklagedelikt?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Unterschlagung ein Antragsdelikt. Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB nur auf Antrag.

Was ist Veruntreuende Unterschlagung?

Die veruntreuende Unterschlagung – Eine Tatbestandsalternative. Eine Person macht sich einer veruntreuenden Unterschlagung schuldig, wenn der unterschlagene Gegenstand dem Täter vor der Tathandlung anvertraut war. Der Delinquent hatte also die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache.

Was ist Privatdelikt?

Im Nebenstrafrecht aufgeführte Privatdelikte umfassen hauptsächlich Verletzungen von Immaterialgüterrechten: Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, Mißbrauch anvertrauter Vorlagen (§ 11 und § 12 UWG) Verletzung von Gebrauchsmustern (§ 42 GMG) Verletzung von Halbleiterschutzrechten (§ 22 HlSchG)

Was ist eine Unterschlagung?

Erklärung zum Begriff Unterschlagung. Beispiel für eine Unterschlagung: A leiht sich die Luxusuhr von B aus, um bei seinen Freunden anzugeben. Als B die Uhr wieder haben will, hat sich der A schon mit der Uhr ins Ausland abgesetzt.

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Ist die Unterschlagung strafbar?

Sie tritt somit hinter §§ 249, 242, 263, 253, 266 und 299 StGB als subsidiär zurück. Der Versuch ist strafbar ( § 246 Abs. 3 StGB ). Beispiel für eine Unterschlagung: A leiht sich die Luxusuhr von B aus, um bei seinen Freunden anzugeben. Als B die Uhr wieder haben will, hat sich der A schon mit der Uhr ins Ausland abgesetzt.

Was ist der Grundtatbestand der Unterschlagung?

Der Grundtatbestand des Unterschlagung ist in § 246 StGB geregelt, der lautet: „Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“

Was ist eine rechtswidrige Unterschlagung?

Rechtswidrigkeit/ Schuld. Strafe / Rechtsfolgen. Wer sich oder einem Dritten eine fremde, bewegliche Sache rechtswidrig zueignet, begeht eine sog. Unterschlagung. Die Unterschlagung zählt zu den Eigentumsdelikten. Sie ist ein sog. Auffangtatbestand, wenn nicht ein anderer Tatbestand der Zueignungsdelikte erfüllt ist.

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