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Kann der Arbeitgeber den Arbeitsbeginn festlegen?

Kann der Arbeitgeber den Arbeitsbeginn festlegen?

Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber demnach die Lage der Arbeitszeiten festlegen. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich die Arbeitszeiten ändern, sondern nur im Rahmen des „billigem Ermessen“ gem. § 106 GewO.

Wer bestimmt die Lage der Arbeitszeit?

Denn der Arbeitgeber ist aufgrund seines Weisungsrechts berechtigt, die Lage der Arbeitszeit einseitig zu bestimmen und den Arbeitnehmern vorzugeben, wann genau sie ihre Arbeitsleistung erbringen sollen.

Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern?

Allerdings kann Ihr Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich die Arbeitszeiten ändern, sondern nur im Rahmen des „billigem Ermessen“ gem. § 106 GewO. Die Ausübung des “ billigen Ermessen“ beinhaltet, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Umstände des Falles und die beiderseitigen Interessen abzuwägen und angemessen zu berücksichtigen hat.

Wie kann der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitszeit anordnen?

Eine weitere Hilfestellung kann ein für Ihre Branche geltender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in Ihrem Unternehmen geben. Im Übrigen kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts jederzeit eine Änderung der Arbeitszeit anordnen, soweit er sich im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes bewegt.

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Wie bestimmt der Arbeitgeber die Arbeitszeit?

Der Arbeitgeber bestimmt meist die Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz, dessen Bezeichnung vermuten lässt, dass es die Arbeitszeiten vorgibt, enthält keine praktische Regelung zur zeitlichen Lage der Arbeit. Lesen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag stellt demzufolge eine Zusammenfassung der Rechte und Pflichten dar, an die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer sich halten müssen. Das wohl wichtigste Beispiel dafür ist die Erbringung der Arbeitsleistung aufseiten des Arbeitnehmers und die Zahlung des Gehalts aufseiten des Arbeitgebers.