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Kann ein Glaubiger eine Privatinsolvenz beantragen?

Kann ein Gläubiger eine Privatinsolvenz beantragen?

Nach § 14 Abs. 1 InsO kann ein Gläubiger grundsätzlich dann einen Insolvenzantrag stellen, wenn er seine Forderung sowie den Insolvenzgrund, zumeist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, glaubhaft macht und ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat.

Wie sollen die Gläubiger bei der Privatinsolvenz erhalten werden?

Gläubiger sollen bei der Privatinsolvenz zumindest einen Teil ihrer Forderungen erhalten. Im Rahmen der privaten Insolvenz sollen die Gläubiger so gut wie möglich befriedigt werden. Dazu wird die Insolvenzmasse – das ist das Vermögen des Schuldners – im Insolvenzverfahren verwertet. Ein Teil des Erlöses geht dann an die Gläubiger.

Welche Pflichten haben die Gläubiger im Insolvenzverfahren?

Pflichten und Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren Per Definition besteht zwischen Gläubiger und Schuldner ein Schuldverhältnis. Liegt bei einem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung vor, ist es dazu verpflichtet, die Regelinsolvenz anzumelden.

Ist der Insolvenzantrag durch den Gläubiger zulässig?

Für den Insolvenzantrag durch den Gläubiger ist das Formular des zuständigen Insolvenzgerichts zu verwenden. Dieses kann auf der Website der Justiz des jeweiligen Bundeslandes heruntergeladen werden. Wenn der Gläubigerantrag zulässig ist, muss das Insolvenzgericht den Schuldner anhören. Erst danach darf es dem Antrag des Gläubigers stattgeben.

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Was sind die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag?

Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag durch den Gläubiger. „Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht. Der Antrag wird nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird.“.