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Kann eine schwangere Arbeitnehmerin gekundigt werden?

Kann eine schwangere Arbeitnehmerin gekündigt werden?

Teilen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft nicht mit, können sie – auch wenn sie schwanger sind – gekündigt werden. In diesem Fall gilt normalerweise kein Kündigungsverbot. Weitere Infos dazu finden Sie hier. Was einige schwangere Arbeitnehmerinnen wohl am meisten fürchten, ist eine Kündigung während der Schwangerschaft.

Warum sind Schwangere unsicher?

Morgendliche Übelkeit, Stimmungsschwankungen und ein stetig wachsender Babybauch: Schwangere Frauen müssen sich mit so einigem herumschlagen. Viele sind zudem unsicher, wie sich ihr Leben in Zukunft ändern wird und spüren eine gewisse Überforderung, vor allem wenn es um finanzielle Aspekte geht.

Welche Tätigkeiten dürfen während der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden?

Bestimmte Tätigkeiten gefährden das Wohl der Mutter und ihres ungeborenen Babys. Daher dürfen diese während der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden. Darunter fallen in erster Linie jene Arbeiten, die schweres Heben beinhalten oder bei denen gefährliche Stoffe aufgenommen werden.

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Kann eine schwangere Frau die Mutter-Kind-Pass abwickeln?

Beispiel: wenn eine schwangere Frau die Mutter-Kind-Pass Untersuchungen nicht außerhalb der Arbeitszeit abwickeln kann, dann ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin verpflichtet, die werdende Mutter für den Arztbesuch freizustellen und die Lohnzahlung auch in dieser Zeit fortzusetzen.

Kann die zuständige oberste Landesbehörde die Kündigung von Schwangeren legitimieren?

Bei Vorliegen von verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen, die mit der Schwangerschaft in keinem Zusammenhang stehen, kann die zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung von Schwangeren ausnahmsweise legitimieren.

Ist eine Kündigung während der Schwangerschaft möglich?

Ist eine Kündigung während der Schwangerschaft möglich? Das Mutterschutzgesetz sieht ein Kündigungsverbot vor, das Schwangere vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber schützt. Aber es gibt auch Ausnahmen!

Wann kann die Kündigung nachgeholt werden?

Dieses gilt jedoch nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann die Mitteilung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachgeholt werden.

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