Menü Schließen

Kann ich selbst kundigen wenn ich schwanger bin?

Kann ich selbst kündigen wenn ich schwanger bin?

Es gibt eine gute Nachricht: In fast allen Fällen bist Du durch das Mutterschutzgesetz § 17 vor einer Kündigung geschützt, wenn Du schwanger bist. Es besteht ein Kündigungsverbot für Deinen Arbeitgeber.

Kann ich als Arbeitnehmerin der Elternzeit kündigen?

Während der Elternzeit kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nur in Ausnahmefällen kündigen. Denn Sie sind in besonderer Weise vor Kündigungen geschützt. Der besondere Kündigungsschutz beginnt, sobald Sie Ihre Elternzeit anmelden, aber frühestens eine Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist. Bei Geburten ab dem 1.

Kann ich vor Ende der Elternzeit kündigen?

Sie dürfen jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit kündigen. Möchten Sie vor dem Ablauf der Elternzeit kündigen, ist dies im einvernehmlichen Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber per Aufhebungsvertrag möglich – in diesem Fall gibt es keine Kündigungsfrist.

LESEN SIE AUCH:   Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem unehelichen Kind?

Ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich?

Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich. Das regelt § 17 des Mutterschutzgesetzes. Auch bis vier Monate nach der Entbindung ist die Mutter vor einer arbeitgeberseitigen Kündigung geschützt.

Was sind Ausnahmen vom Kündigungsschutz in Schwangerschaft?

Ausnahmen vom Kündigungsschutz in Schwangerschaft. Dies bedeutet allerdings nicht, dass eine Schwangere vor jeglicher Kündigung geschützt ist. Es besteht nur ein grundsätzliches Kündigungsverbot, das sich aber auf alle Formen der Kündigung erstreckt. Unter besonderen Umständen darf der Arbeitgeber jedoch eine Kündigung aussprechen.

Was darf der Arbeitgeber in der Schwangerschaft kündigen?

Der Arbeitgeber darf nur dann in der Schwangerschaft kündigen, wenn die für den Arbeitgeber zuständige Aufsichtsbehörde hierfür ihre Zustimmung erteilt hat. Dies ergibt sich aus § 17 Abs. 2 MuSchG. Dass die Zustimmung vor der Kündigung erteilt sein muss, ergibt sich einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.06.2003 – 2 AZR 245/02.

Kann eine betriebsbedingte Kündigung in der Schwangerschaft erfolgen?

Eine betriebsbedingte Kündigung in der Schwangerschaft darf jedoch ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen und muss zudem den genehmigten und zulässigen Grund der Entlassung enthalten. Eine entsprechende Genehmigung erhalten Arbeitgeber bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Hessen z.

LESEN SIE AUCH:   Wann verandert sich der Babyschlaf?