Menü Schließen

Kann ich wahrend meiner Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Kann ich während meiner Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Trotz Krankschreibung in den Urlaub zu fahren ist in vielen Fällen erlaubt, wenn er Ihrer Genesung nicht hinderlich ist. „Man muss sich lediglich so verhalten, dass man möglichst bald wieder gesund wird – die Krankheit sich also nicht verschlimmert oder verlängert“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen Grünhagen.

Was passiert wenn ich im Urlaub krank bin?

Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus. Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub und wird arbeitsunfähig, zählen diese Tage nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht zu den Urlaubstagen. Stattdessen gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Was mache ich wenn ich im Urlaub krank bin?

Arbeitnehmer, die im Urlaub krank werden, können sich die Tage wieder gutschreiben lassen. Dazu müssen sie dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen – und zwar ab dem ersten Tag. Schließe eine Reisekrankenversicherung ab für den Fall, dass Du im Urlaub krank wirst.

Kann ich unbezahlten Urlaub beantragen?

Wenn Sie unbezahlten Urlaub beantragen, kann es durchaus sein, dass die Dauer der Freistellung zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau feststeht. Ihr Anspruch auf Versicherungsschutz gilt in diesem Fall trotzdem, auch wenn noch nicht klar ist, für wie lange Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen werden.

LESEN SIE AUCH:   Wie kalt ist ein Kuhlanhanger?

Wie verhält es sich bei Urlaub trotz Krankschreibung?

So verhält es sich auch bei Urlaub trotz Krankschreibung: wenn ein Urlaub der Genesung nicht förderlich ist, ist der Urlaub auch nicht erlaubt und es besteht ein triftiger Kündigungsgrund.

Ist unbezahlter Urlaub vom Arbeitgeber akzeptiert?

Solange es im Tarifvertrag nicht anders festgehalten ist, kann unbezahlter Urlaub vom Arbeitgeber akzeptiert werden oder nicht. Die Entscheidung liegt hier in der Chefetage. Sollte jedoch eine Ausnahmesituation vorliegen, so hat auch der Arbeitgeber keine Wahl und muss seinem Mitarbeiter den Urlaub unbezahlt genehmigen.

Was sind die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer?

Die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer sind laut Arbeitsgesetz zusammenhängend zu gewähren. Ein Urteil des BAG von 1981 hat als Faustformel eine Quote von 3/5 festgelegt (Az 1 ABR 79/92). Demnach dürfen bis zu 60 Prozent des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub angeordnet werden.