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Kann man Briefmarken noch verkaufen?

Kann man Briefmarken noch verkaufen?

Ihnen stehen verschiedene Wege offen, Ihre Briefmarkensammlung zu verkaufen. Neben Ebay und Angeboten über Kleinanzeigen können Sie versuchen, die Briefmarken auf Messen oder an Händler zu verkaufen. Der sinnvollste Weg ist jedoch in vielen Fällen eine Auktion.

Sind Briefmarken urheberrechtlich geschützt?

Selbst die Briefmarken, die aus den deutschen Briefmarkenautomaten kommen, sind wohl urheberrechtlich geschützt. Dann kommt es noch darauf an, ob die Briefmarken „immer noch“ urheberrechtlich geschützt sind. Der urheberrechtliche Schutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die Briefmarken werden danach gemeinfrei.

Wie können sie ihre Briefmarken verkaufen?

Ihnen stehen verschiedene Wege offen, Ihre Briefmarkensammlung zu verkaufen. Neben Ebay und Angeboten über Kleinanzeigen können Sie versuchen, die Briefmarken auf Messen oder an Händler zu verkaufen. Der sinnvollste Weg ist jedoch in vielen Fällen eine Auktion.

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Wie wichtig ist der Umgang mit Briefmarken?

Pfleglicher Umgang mit den Briefmarken ist Pflicht! Wie bei Kunstwerken oder andere Sammelgegenständen ist auch bei Briefmarken der sorgsame Umgang mit den Objekten sehr wichtig. Achten Sie daher darauf, sie nicht unabsichtlich zu beschädigen oder durcheinander zu bringen.

Wie können sie Briefmarken schätzen lassen?

Gespräch mit dem Experten: Setzen Sie sich telefonisch mit unseren Experten in Verbindung, um die Briefmarken schätzen zu lassen. Notieren Sie sich dafür die wichtigsten Informationen über die Sammlung (Umfang, Gebiet, Zustand der Marken, Echtheitsbescheinigungen).

Wann wurde die erste Schweizer Briefmarke herausgegeben?

Die erste Schweizer Briefmarke wurde 1843 herausgegeben. Es sind dies die beiden Kantonalmarken Zürich 4 und Zürich 6 (Zumstein Nr. 1S / 2S oder 1W / 2W). Gleichzeitig hat auch Genf die ersten Marken herausgegeben, die sogenannte Doppelgenf und dann 1845 der kleine Adler und der grosse Adler.