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Kann man den Namen vom Ex Mann wieder annehmen?

Kann man den Namen vom Ex Mann wieder annehmen?

Geschiedene können bei einer Wiederheirat auch den Namen des Ex-Partners auf den neuen Partner übertragen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Regelung im Namensrecht für verfassungswidrig, wonach in der neuen Ehe nur die Geburtsnamen der Partner als gemeinsamer Familienname möglich sind.

Welchen Namen kann man nach der Scheidung annehmen?

Möglichkeiten: Nach der Scheidung darf jeder Partner seinen Geburtsnamen wieder annehmen. Jeder Partner darf den Ehenamen fortführen. Der Nachname vor der Schließung der aktuell geschiedenen Ehe darf wieder angenommen werden, beispielsweise also der Ehename der vorigen Ehe.

Kann man nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern?

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist dies ohne Probleme möglich. Schwierig kann es allerdings werden, wenn der geschiedene Partner erneut heiratet und die aus der früheren Ehe hervorgegangenen Kinder nun den Namen des neuen Ehegatten führen sollen. Können Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen wieder ändern? Ja.

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Wie kann die Namensänderung nach der Scheidung verhindert werden?

Nach Rechtskraft der Scheidung kann beim Standesamt die Annahme eines der bisherigen Nachnamen beantragt werden. Auf den Namen der Kinder hat die Namensänderung keinen Einfluss. Diese behalten den Ehenamen. Die Namensänderung nach Scheidung kann vom anderen Ehegatten weder verhindert noch erzwungen werden.

Warum sind die Ehepartner nicht zur Namensänderung gezwungen?

Die Ehepartner sind nach der Scheidung nicht zur Namensänderung gezwungen. Das heißt, die Ehepartner müssen den Ledignamen nicht annehmen, selbst wenn der andere Ehepartner nicht damit einverstanden ist, dass der Ehenamen auch nach der Scheidung weiterhin getragen wird.

Wie wird der Name nach der Scheidung weitergeführt?

Zusammenfassung Name nach Scheidung. Soweit nichts weiter veranlasst worden ist, wird der während der Ehe geführte Name auch nach der Scheidung weitergeführt. Die Änderung des Namens ist beim Standesamt unter Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses möglich. Der Standesbeamte bescheinigt die Namensänderung.