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Kann man die Hausratversicherung bei Umzug kundigen?

Kann man die Hausratversicherung bei Umzug kündigen?

Sie müssen Ihre Hausratversicherung bei einem Umzug nicht kündigen. Ihren Versicherungsschutz nehmen Sie ins neue Zuhause mit. Sie haben, je nach Vertrag, eine Übergangsfrist von einem bis drei Monaten, in der beide Wohnungen, die alte und die neue, durch Ihre laufende Hausratversicherung versichert sind.

Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Wenn Sie einen Versicherungswechsel vornehmen möchten, beachten Sie, dass eine Kündigung jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich ist. Die Kündigungsfrist für eine Hausratversicherung beträgt in der Regel drei Monate.

Was sind Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner sowie freiwillig Versicherte sind als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse nicht nur verpflichtet, Beiträge zu leisten – sie haben auch einen umfassenden Leistungsanspruch.

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Welche Beitragsanpassungen werden in der privaten Krankenversicherung vor­genommen?

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung werden fast jedes Jahr in einzelnen Tarifen vor­genommen. Die Anpassungen der Prämien gehen dabei auf Verän­de­run­gen zurück, die bei der Vertrags­­unter­zeichnung von seiten der Ver­sicherer nicht oder nur schwer vorhersehbar waren.

Wie ist die rechtliche Aufsicht über die Versicherungen zugelassen?

Die rechtliche Aufsicht über die Treuhänder der Versicherungen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie prüft und bestellt die Versicherungsmathematiker. Derzeit sind 16 Treuhänder zugelassen, welche die Tarife von 43 Versicherungen prüfen.

Was gilt für die Prüfung der Versicherungsmathematiker?

Als Voraussetzungen für diese Prüfung gilt, dass sie fachlich versiert, zuverlässig und unabhängig sind von dem Versicherer, für den die Beurteilung erfolgt. Die rechtliche Aufsicht über die Treuhänder der Versicherungen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie prüft und bestellt die Versicherungsmathematiker.