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Kann man mit 16 einen Handyvertrag machen?

Kann man mit 16 einen Handyvertrag machen?

Mit Erlaubnis der Eltern kann auch eine minderjährige Person einen Handytarif mit Vertrag abschließen. Das muss der Handytarif Anbieter aber nicht akzeptieren, da Kinder und Jugendliche rein rechtlich als nicht voll geschäftsfähig gelten. In Deutschland sind Personen erst im Alter von 18 Jahren voll geschäftsfähig.

Welche Verträge darf man mit 16 machen?

Die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger Sie dürfen eigenständig rechtlich vorteilhafte Geschäfte abschließen. Rechtlich vorteilhaft ist ein Geschäft, wenn der Minderjährige keine rechtlichen Verpflichtungen eingeht. Dazu zählt beispielsweise ein Schenkungsvertrag: Der Minderjährige erhält ohne Gegenleistung ein Geschenk.

Warum brauchen Minderjährige die Einwilligung der Eltern?

Minderjährige brauchen deshalb in der Regel die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten. Haben also die Eltern vorab zugestimmt und eine Einwilligung liegt vor, dann droht dem Piercer oder Tätowierer keine Strafe. von Minderjährigen bedürfen der Zustimmung der gesetz- lichen Vertreter.

Ist ein Vertrag kurz vor der Volljährigkeit rechtswirksam?

Ein z.B. kurz vor dem 18. Lebensjahr abgeschlossener Vertrag, der der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedurft hätte, wird mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch geheilt bzw rechtswirksam.

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Was sind die gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen?

Die gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen sind in der Regel die Eltern. Diese müssen Arbeitsverträgen ihrer Kinder zustimmen, denn bei einem Arbeitsvertrag erwirbt der Minderjährige zwar einen Anspruch auf Lohn, er verpflichtet sich aber auch, die Arbeitsleistung zu erbringen.

Ist die fehlende Einwilligung der Eltern vorgetäuscht?

Die fehlende Einwilligung der gesetzlichen Vertreter an sich ist also kein Grund, den Arbeitsvertrag mit dem Minderjährigen zu kündigen, nur wenn der Jugendliche vorgetäuscht hat, dass diese vorliegt. Wenn die Einwilligung der Eltern nach Aufforderung nicht erteilt wurde, ist keine Kündigung durch den Arbeitgeber…