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Kann man nach einer Zusage absagen?

Kann man nach einer Zusage absagen?

Wenn Sie noch nichts unterschrieben haben, dann können Sie dem anderen Arbeitgeber absagen und das hat auch keine rechtlichen Konsequenzen. Es sei denn, beide Parteien haben unter Zeugen eine eindeutige Absichtserklärung abgegeben, dass ein Arbeitsverhältnis geschlossen wurde.

Wie nach Zusage absagen?

Eine Absage erfolgt entweder telefonisch oder schriftlich (via Brief oder E-Mail). Wer sicher gehen und besonders höflich sein will, tut beides. Eine Absage, die möglichst kurz ausfallen und ohne lange Rechtfertigung auskommen sollte, beinhaltet: Dank für das Gespräch, das Interesse und dass man ausgewählt worden ist.

Was sind die wichtigsten Gründe für eine Bewerbung zurückzuziehen?

Andere wichtige Gründe, ein Jobangebot abzulehnen. Neben einer besser passenden Stelle gibt es natürlich noch weitere triftige Gründe, eine Bewerbung zurückzuziehen. So kommt es vor, dass manche Bewerber während der Bewerbungsphase erkranken und deshalb die Stelle nicht antreten können. Bewerberinnen können zudem schwanger werden.

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Was sind die triftigen Gründe für eine Bewerbung zurückzuziehen?

Neben einer besser passenden Stelle gibt es natürlich noch weitere triftige Gründe, eine Bewerbung zurückzuziehen. So kommt es vor, dass manche Bewerber während der Bewerbungsphase erkranken und deshalb die Stelle nicht antreten können. Bewerberinnen können zudem schwanger werden.

Was sollten sie tun wenn sie einen bestimmten Job nicht antreten wollen?

Vor allem aber, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie einen bestimmten Job nicht antreten wollen, sollten Sie dem Unternehmen unverzüglich absagen. Achten Sie jedoch bei der Absage auch auf den Bewerbungsprozess.

Wie ändert sich der Eindruck eines Unternehmens während der Bewerbung?

Mitunter ändert sich der Eindruck eines Unternehmens während des Bewerbungsprozesses, es gibt bessere Angebote oder die persönlichen Lebensumstände haben sich kurzfristig geändert, sodass Sie Ihre Bewerbung aus privaten Gründen zurückziehen.