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Kann Vermieter im Nachhinein Hund verbieten?

Kann Vermieter im Nachhinein Hund verbieten?

Will der Vermieter eine aus seiner Sicht vertragswidrige Tierhaltung verbieten, darf er damit nicht längere Zeit warten. Wenn das Tier die Mitbewohner nachweislich belästigt, beispielsweise durch dauerndes Bellen oder durch Häufchen im Flur und so weiter, kann die Tierhaltung auch noch nachträglich verboten werden.

Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt?

Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt, sollten sich Mieter an bestimmte Regelungen halten. Lärm, Dreck oder Geruchsbelästigungen sollten vermieden werden. Auch hier kann der Vermieter eine Klausel bezüglich der Haustiere in den Mietvertrag aufnehmen und bestimmen, welche Verhaltensweisen nicht akzeptiert werden.

Was ist wichtig zur Haustierhaltung in der Mietwohnung?

Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung Im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung grundsätzlich verboten, ist dies nur dann zulässig, wenn es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung gibt.

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Was hat das Mietrecht für Haustiere zu beachten?

Das Mietrecht hat für Haustiere in einer Mietsache Regelungen, die es zu beachten gilt. Ob im Mietvertrag Haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können, was der Bundesgerichtshof (BGH) diesbezüglich entschieden hat und was Mieter in diesem Zusammenhang beachten sollten, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Wie kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung abhängen?

Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen. Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern.