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Konnen alle Mitarbeiter an einer Personalversammlung teilnehmen?

Können alle Mitarbeiter an einer Personalversammlung teilnehmen?

An der ordentlichen, halbjährlichen Personalversammlung (PV) sind alle Beschäftigten der Dienststelle, auch an andere Dienststellen abgeordnete Beschäftigte, teilnahmeberechtigt. Der Dienststellenleiter hat sicherzustellen, dass möglichst alle Beschäftigten an der Versammlung teilnehmen können.

Wer darf an einer Personalversammlung teilnehmen?

(2) Der Personalrat ist berechtigt und auf Wunsch des Leiters der Dienststelle oder eines Viertels der wahlberechtigten Beschäftigten verpflichtet, eine Personalversammlung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen.

Wie läuft eine Personalversammlung ab?

Der Personalrat hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr eine (ordentliche) Personalversammlung abzuhalten und über seine Tätigkeiten zu berichten (§ 59 Abs. 1 BPersVG n.F.). Der Personalrat muss die Personalversammlung innerhalb von 15 Arbeitstagen seit Antrag der Gewerkschaft durchführen (§ 59 Abs. 3 BPersVG n.F.).

Ist die Teilnahme an einer Personalversammlung Pflicht?

Teilnahmeberechtigt ist der in § 52 BPersVG genannte Personenkreis. Personalversammlungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Eine Teilnahmepflicht der Beschäftigten zu den Personalversammlungen besteht nicht. Nimmt der Beschäftigte teil, ist ihm die Zeit so gutzuschreiben, als hätte er gearbeitet.

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Sind personalversammlungen öffentlich?

Die Personalversammlung ist eine nicht öffentliche Versammlung aller Beschäftigten einer Dienststelle. Die Personalversammlung soll über Fragen, die die Beschäftigten betreffen, (durch den Personalrat, den Arbeitgeber, den Gewerkschaftsführer) informieren, und der Personalrat soll seine Tätigkeit darstellen.

Für wen gilt das HPVG?

§ 3 HPVG – Beschäftigte und Gruppen (1) 1Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind die Beamten und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. 2Richter und Staatsanwälte sind Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie an eine Verwaltung oder einen Betrieb nach § 1 abgeordnet sind.

Wie lange dauert eine Personalversammlung?

Die Dauer einer Personalversammlung richtet sich danach, wie viel Zeit für die zu erörternden Themen notwendig ist. Gegen eine Dauer von bis zu 3 Stunden bestehen keine Bedenken.

Für wen gilt das BPersVG?

Das BPersVG gilt für alle in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten. Dabei unterteilt das Gesetz die Beschäftigten in die Untergruppen der Beamten und Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.

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Was ist HPVG?

Das HPVG enthält Regelungen über die Wahl, Zusammensetzung, Amtszeit und Aufgaben von Personalvertretungen (Personalräten) sowie über die Formen (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung u.a.) und das (Stufen-) Verfahren der personalrätlichen Beteiligung.

Für wen gilt das Lpvg?

Von allen Personalvertretungsgesetzen in Deutschland betrifft das LPVG NRW die meisten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Wer kann Dienstvereinbarungen abschließen?

Satz 1 von § 75 Abs. 3 BPersVG lässt es zu, die Mitbestimmung im Weg der Dienstvereinbarung durchzuführen. Dienststelle und Personalrat können somit eine Dienstvereinbarung abschließen, in der sie unter anderem die Kernarbeitszeit und Gleitzeiten festlegen sowie Regelungen über einzuhaltende Pausen treffen.

Wen vertritt der Personalrat?

Aufgaben des Personalrats Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle (Schulamt, Bezirksregierung oder Ministerium). Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es, die Gleichbehandlung der Beschäftigten zu überwachen (§ 62 LPVG).

Ist die Teilnahme an Personalversammlungen außerhalb der Arbeitszeit möglich?

Soweit Personalversammlungen aus dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden müssen, ist den Teilnehmern Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren. Fahrkosten, die durch die Teilnahme an Personalversammlungen entstehen, werden erstattet (§ 50 Abs.

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Was hat die Teilnahme an der Personalversammlung zu Folge?

Die Teilnahme an der Personalversammlung hat für die Beschäftigten keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge. Gibt es bestimmte Themen für die Personalversammlung? Zwingend ist der Tätigkeitsbericht des Personalrats.

Wie ist die Durchführung von Personalversammlungen geregelt?

Die Durchführung von Personalversammlungen ist in den §§ 48 bis 52 des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. in den Personalvertretungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Anzahl der durchzuführenden Personalversammlungen variiert in den einzelnen Gesetzen.

Wer darf an der Betriebsversammlung teilnehmen?

Wer darf an der Betriebsversammlung teilnehmen. Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebes. Sie ist ein Organ der Betriebsverfassung, hat aber keine Vertretungsmacht und kann keine Willenserklärung mit Wirkung für die Arbeitnehmer abgeben.