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Sind Polizisten Personen des offentlichen Lebens?

Sind Polizisten Personen des öffentlichen Lebens?

Polizisten sind im Rahmen ihrer Dienstausübung keine Personen der Zeitgeschichte. Sie können sich, wie jeder andere auch, auf das Recht am eigenen Bild berufen. Etwas anderes gilt, wenn ein „gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ besteht.

Ist es illegal jemanden zu Filmen?

Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

Ist es verboten jemanden zu duzen?

Das Duzen einer fremden Person ist eine Beleidigung, wenn hierin eine soziale Herabwürdigung zum Ausdruck kommt. Das Duzen eines Polizeibeamten im Eifer des Gefechts kann schon mal einige Hundert Euro Strafe ausmachen.

Wer gilt als Person des öffentlichen Lebens?

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Personen des Öffentlichen Lebens sind Personen mit einem besonderen Bekanntheitsgrad. Durch die Einstufung als Person des öffentlichen Lebens wird das Recht auf Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und die Zulässigkeit von Äußerungen in Berichterstattungen deutlich geändert.

Welche Einschränkungen gibt es beim Fotografieren von Polizisten?

Auch wenn das Filmen und Fotografieren von Polizisten zunächst grundsätzlich erlaubt ist, gelten einige Einschränkungen. Eine Einschränkung bilden etwa Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen. Dies tritt häufig bei Unfällen, Gewalttaten oder Betrunkenen auf („Gaffer“).

Ist das Veröffentlichen von Filmen und Fotografieren erlaubt?

Es muss jedoch zwischen dem Filmen und Fotografieren einerseits und der Veröffentlichung dieser Aufnahmen andererseits unterschieden werden. Das Veröffentlichen ist nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUrhG) gestattet. Danach ist eine Veröffentlichung bei Einwilligung der Betroffenen erlaubt.

Ist die Löschung von Polizeibeamten im Internet möglich?

Es reicht nicht aus, dass generell solche Aufnahmen von Polizeibeamten häufig im Internet veröffentlicht sind (Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 13.03.2012 – 2 K 373/11 Me ). Setzt die Polizei die Löschung durch, obwohl die Aufnahmen zulässig waren, kann dies von den Verwaltungsgerichten festgestellt werden.

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Warum dürfen Fotos und Videos nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden?

Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen ( siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 – I ZR 234/55 ).